Fehldiagnose?

Gutachten soll Tod von Einjähriger in LKH klären

Österreich
06.04.2011 15:45
Nach dem tragischen Tod eines Mädchens in Oberösterreich, das am 28. April zwei Jahre alt worden wäre, wollen die Eltern - sollte ein Behandlungsfehler festgestellt werden - Ansprüche gegen das LKH Vöcklabruck geltend machen. Die Einjährige, die über schlimme Bauchschmerzen geklagt hatte, war von Ärzten heimgeschickt worden. Nur nur wenige Stunden später sei das Kind laut Obduktion aufgrund seines absterbenden Darms an Herz-Kreislauf-Versagen gestorben. Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt (LKA) ermitteln im Spital, ein Gutachter wurde beauftragt.

Das Gutachten werde ein am Dienstag bestellter Kinderchirurg durchführen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels, Manfred Holzinger. Dafür werde die Krankengeschichte des Mädchens sichergestellt und gemeinsam mit den Erhebungen des LKA dem Sachverständigen übermittelt. Wann das Gutachten fertig wird, konnte Holzinger vorerst nicht sagen.

Dem Anwalt der Eltern sagt "der Hausverstand, dass da etwas nicht stimmte", so der Jurist am Mittwoch. Das zeige auch die Tatsache, dass Mutter und Großmutter nach der Untersuchung der Kleinen im Spital den ärztlichen Notdienst angerufen hätten. Die Eltern werfen den Ärzten des Krankenhauses vor, das Mädchen nach einer Fehldiagnose weggeschickt zu haben.

Laut Anwalt sind Mutter und Großmutter am 24. März mit dem Kind, das über Bauchschmerzen klagte, ins Spital gekommen. Sie hätten den Arzt darüber informiert, dass die Kleine bei ihrer Geburt eine offene Bauchdecke gehabt habe, was in Linz operativ behoben worden sei. "Der Turnusarzt fühlt sich überfordert, holt den Oberarzt. Der sieht ein Kind, das sich vor Schmerzen krümmt, und horcht es nur ab", so der Anwalt. Dann habe der Arzt das Mädchen - mit dem Hinweis, einen krampflösenden Saft zu trinken - heimgeschickt.

Hätte das Kind gerettet werden können?
"Wenn Mutter und Großmutter etwas auffällt, müsste es dem Arzt auch auffallen", ist der Jurist überzeugt. Die Eltern hätten erkannt, dass die Diagnose nicht den Punkt treffe, und den ärztlichen Notdienst angerufen. Doch als der praktische Arzt eintraf, sei es zu spät gewesen, das Mädchen war bereits tot.

Für den Anwalt stellt sich die Frage, ob das Kind überlebt hätte, wenn man das Problem gleich erkannt und den Kreislauf stabilisiert hätte. Ob er selber auch ein Gutachten beauftrage oder das der Staatsanwaltschaft abwarte, werde er erst entscheiden. Sollte ein Behandlungsfehler vorliegen, werde er gegen den Krankenhaushalter Ansprüche stellen, so der Anwalt.

Klinik: "Nichts Auffälliges"
In der Klinik sei nach dem Vorfall intern sofort mit allen Mitarbeitern gesprochen und erhoben worden, ob auffällige Dinge passiert seien. Der ärztliche Leiter stellte fest, dass er "auf den ersten Blick nichts Auffälliges sehen konnte". Hausintern sei die Qualitätssicherungskommission mit dem Fall befasst. Die beiden behandelnden Ärzte seien langjährige Angestellte, die ihre Arbeit gut machen würden. "Ich rede fast täglich mit ihnen, sie sind sehr betroffen und überlegen sich jede Minute, die sie mit dem Kind zu tun hatten. Es klingt alles plausibel, was sie erzählen."

"Worst Case" im Privatleben eines Elternteils
Was passiert sei, sei der "Worst Case" im Privatleben eines Elternteils. "Ich verstehe auch die Betroffenheit des Vaters und dass er darüber nachdenkt, ob er noch woanders hätte hinfahren sollen", sagte der ärztliche Leiter. Um Konsequenzen zu beschließen, brauche es Fakten. Es gehe um die Frage, ob ein anderer Kinderarzt das Mädchen auch nach Hause geschickt hätte oder ihm hätte helfen können. Das solle das von der Staatsanwaltschaft Wels beauftragte Gutachten klären.

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