Komplexer Asylfall

Flugtauglichkeit von kranker Mongolin auf BH-Prüfstand

Salzburg
27.01.2011 14:28
Herber Rückschlag für eine schwer kranke, in Salzburg lebende mongolische Asylwerberin – der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jetzt die Verfahrenshilfe für eine Beschwerde gegen den negativen Asylbescheid abgelehnt. Laut dem Rechtsanwalt der von der Abschiebung bedrohten Frau ist damit eine Beschwerde aussichtslos. Die Fremdenpolizei prüft nun, ob der 36-Jährigen ein Langstreckenflug gesundheitlich überhaupt zumutbar ist und forderte ärztliche Atteste an. "Die weitere Vorgangsweise ist unklar", hieß es.

Die Mongolin war an Hepatits B erkrankt, vor etwas mehr als zwei Jahren wurde ihr in Innsbruck dann eine neue Leber eingesetzt. Die Frau – sie wohnt seit 2005 in Salzburg – muss nun Medikamente einnehmen, die es in ihrer Heimat offenbar nicht gibt. Sie kommt regelmäßig ins Salzburger Landeskrankenhaus zur Kontrolluntersuchung. Laut ihrem Anwalt Heinrich Schellhorn geben ihr die Ärzte im Falle einer Abschiebung nur wenig Überlebenschancen.

Rechtlich aussichtsloser Fall
"Sie hat keinen legalen Aufenthaltstitel und hängt jetzt quasi in der Luft", sagte der Anwalt am Donnerstag. Dem Juristen wurde der VfGH-Bescheid am 20. Jänner zugestellt. Rechtlich erscheine der Fall aussichtslos. Ein subsidiärer Schutz, wonach eine Abschiebung in die Heimat wegen unmenschlicher Behandlung nicht möglich wäre, wurde schon im Asylverfahren abgelehnt. Es könne auch kein humanitäres Bleiberecht gewährt werden, da die Frau zum Stichtag 1. Mai 2004 noch nicht im Land gewesen sei, sagte Schellhorn. Der VfGH habe die Abweisung der Verfahrenshilfe damit begründet, dass keine rechtswidrige Gesetzesanwendung und kein inhaltlicher Fehler in dem negativen Bescheid des Asylgerichtshofes vom 13. Oktober 2010 festgestellt wurde.

Noch ist die Abschiebung nicht fällig, am 14. Februar hat die Mongolin einen Termin in der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung. "Sie muss sämtliche Unterlagen und ein Identitätsdokument vorlegen. Die ärztlichen Atteste sind notwendig, damit wir ihren Gesundheitszustand und die Flugtauglichkeit überprüfen können", teilte die Behörde auf Anfrage mit. Man habe ja erst aus den Medien erfahren, dass die Frau schwer krank sei. "Es macht keinen Sinn, eine Abschiebung zu organisieren, wenn sie nicht flugtauglich ist."

Anwalt appelliert an Landeshauptfrau Burgstaller
Das eigentliche Problem sei aber, dass die Mongolin im Asylverfahren rechtlich nicht entsprechend vertreten war, erklärte ihr Anwalt. "Es wurde damals keine fundierte Stellungnahme eingebracht." Die Frau kam offenbar deshalb nach Österreich, weil sie eigenen Angaben zufolge von ihrem Mann geschlagen worden ist. Gewalt in der Familie gilt aber nicht als Asylgrund. Schellhorn appellierte an den Bezirkshauptmann und an Landeshauptfrau Gabi Burgstaller, sich für die Schwerkranke einzusetzen.

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