Schwere Vorwürfe

Salzburger soll seine drei Kinder missbraucht haben

Salzburg
14.01.2010 15:21
Zum zweiten Mal in dieser Woche ist am Salzburger Landesgericht ein mutmaßlicher Fall von Kindesmissbrauch verhandelt worden: Bereits am Mittwoch wurde ein Pensionist wegen Unzucht mit einem Minderjährigen zu zehn Monaten bedingt verurteilt. Am Donnerstag musste sich ein 38-jähriger Salzburger vor Gericht verantworten, der seine drei eigenen minderjährigen Kinder sexuell missbraucht haben soll. Er wurde - nicht rechtskräftig - zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Als Tatzeitraum hat die Staatsanwaltschaft Salzburg die Jahre 2005 bis Mai 2009 angegeben. Auf den Fall aufmerksam wurde die Polizei im Sommer des Vorjahres. Der Frühpensionist wollte in einer Bank in der Stadt Salzburg acht gefälschte Traveller-Schecks einlösen. Die Angestellte bemerkte den Schwindel und alarmierte die Exekutive. Ermittlungen ergaben, dass der Mann einer Betrügerbande aus Nigeria aufgesessen war. Er habe die Schecks von einem Engländer für Bilder erhalten, auf dem er und seine Tochter abgebildet seien, rechtfertigte sich der Beschuldigte.

Kinderpornos am Computer
Die Polizei durchforstete daraufhin das Handy und den Laptop des Verdächtigen. Dabei fanden sie Aufnahmen, die einschlägige Bilder des Mannes mit seiner Tochter zeigten. Dieses Video fertigte er mit seiner Handykamera an. Nach Angaben des Mädchens habe ihr Vater auch ihre beiden Geschwister missbraucht. Der Beschuldigte hatte zudem kinderpornografische Darstellungen auf seinem Computer gespeichert. Dabei handelte es sich aber nicht um seine eigenen Kinder.

Sohn Schläge angedroht
Laut Staatsanwalt Andreas Allex hat der Frühpensionist seinem Sohn gedroht, er würde ihn schlagen, wenn er von den sexuellen Handlungen erzähle. Der zum Tatzeitpunkt erst sechs Jahre alte Bub berichtete erst davon, "als der Vater im Gefängnis war", schilderte die Privatbeteiligtenvertreterin. Sie forderte für die drei mutmaßlichen Opfer ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von insgesamt 4.400 Euro.

Nur in einem Fall geständig
Der Salzburger zeigte sich nur in jenem Fall geständig, den er mit dem Handy gefilmt hatte. Warum es zu den anderen Anschuldigungen kommen konnte, "ist ihm nicht erklärlich", sagte der Verteidiger. Von 2005 bis 2007 hätte beispielsweise sein Mandant mit der Ex-Gattin noch in einer Wohnung gewohnt. Nach Aussagen der Kinder wäre es zu den sexuellen Übergriffen in der Wohnung des Vaters gekommen, die es damals aber noch gar nicht gegeben hätte. "Das ist nicht glaubwürdig."

Einweisung beantragt
Die Anklage lautete auf mehrfachen sexuellen Missbrauch, pornografische Darstellungen von Minderjährigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher. Die Öffentlichkeit wurde vor der Beweisaufnahme von dem Prozess ausgeschlossen. Nach der Urteilsverkündung meldete der Verteidiger des Angeklagten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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