17,5 Kilo Cannabis

Schülerin verkaufte Drogen im großen Stil: Urteil

Österreich
18.04.2018 12:04

Sie hat 17,5 Kilogramm Cannabis, 100 Ecstasy Tabletten und 30 Gramm Speed verkauft. Zu ihren Kunden zählten zahlreiche Schüler. Ganz zielgruppengerecht sei der Verkauf über die App Snapchat arrangiert worden. Am Mittwoch wurde die erst 16-Jährige aus dem Burgenland zu 15 Monaten Haft verurteilt, drei davon unbedingt.

Die 16-Jährige war aufgeflogen, weil im Februar ein 20-jähriger Drogenlenker der Polizei in Eisenstadt bei einem Planquadrat ins Netz ging. Als Dealerin nannte er die Handelsschülerin. Das Mädchen wurde daraufhin festgenommen - und saß seither in U-Haft.

„Ich wollte finanziell unabhängig sein“
Beim Prozess am Mittwoch im Landesgericht Eisenstadt zeigte sich die 16-Jährige geständig. Seit April des Vorjahres sei sie als Dealerin dick im Geschäft gewesen, bis zu 50 Kunden habe sie mit Drogen, die sie sich in Wien beschafft hatte, beliefert. Dadurch hatte sie einen Gewinn von mehr als 30.000 Euro erwirtschaftet, ursprünglich war von 200.000 Euro die Rede gewesen. Sie sei durch ihren Ex-Freund zum Drogenhandel gekommen, meinte die Angeklagte vor dem Schöffensenat. „Ich wollte halt finanziell unabhängig sein von der Familie“, erklärte die 16-Jährige. „Durch illegale Geschäfte ein Einkommen zu erwirtschaften, ist definitiv der falsche Weg“, entgegnete die Richterin.

Auch den Dealer, von dem sie die Drogen bezogen hatte, habe sie durch ihren Ex-Freund kennengelernt. Zehn bis 15 fixe Abnehmer soll die Angeklagte gehabt haben. Die Verkäufe sollen alle außerhalb des Schulgeländes stattgefunden haben - allerdings nicht weit davon entfernt, gestand die Jugendliche auf Nachfrage von Staatsanwalt Roland Koch ein. 

Mehr Geld ausgegeben als Staatsanwalt verdient
Zuerst habe sie gemeinsam mit ihrem früheren Freund verkauft, dieser habe auch das meiste Geld erhalten. Ab September habe sie dann allein gedealt. Wofür sie das ganze Geld ausgegeben habe, wollte Richterin Gabriele Nemeskeri wissen. Sie sei damit einkaufen gegangen und habe zum Essen eingeladen, gab die 16-Jährige an. Von dem Geld sei nichts mehr übrig. Laut Richterin habe die Angeklagte einen Kontostand von „etwas mehr als einem Euro“. Mehr als 1400 Euro wurden sichergestellt. Koch merkte dazu an, dass die Angeklagte mehr Geld ausgegeben habe als ein Staatsanwalt verdiene.

Verteidigerin Astrid Wagner betonte, dass ihre Mandantin gegenüber der Polizei sehr kooperativ gewesen sei und sich „überschießend geständig“ gezeigt habe. Sie habe mehr gesagt als man ihr nachweisen hätte können. Die Ex-Schülerin stamme aus geordneten, anständigen Verhältnissen. Die Familie halte weiterhin zu ihr. Die knapp zwei Monate in Untersuchungshaft hätten jedoch einen ziemlichen Eindruck bei der Angeklagten hinterlassen.

Schülerin muss Ausbildung fortsetzen
Die Schülerin, der bis zu siebeneinhalb Jahre Freiheitsstrafe drohten, wurde noch am Mittwoch wieder auf freien Fuß gesetzt, weil sie die Haftstrafe bereits im Zuge der U-Haft abgesessen hatte. Die 16-Jährige bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und muss einen Nachweis erbringen, dass sie ihre Ausbildung fortsetzt oder eine neue beginnt. Weiters soll eine Betreuung durch den Verein „Auftrieb“ erfolgen.

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