Seit Dezember ist die Praxis des langjährigen Hausarztes im Bezirk Grieskirchen verwaist, der nun wegen Besitzes von Kinderpornos – noch nicht rechtskräftig – verurteilt wurde. „Wir suchen dringend einen Nachfolger, aber bisher hat sich noch niemand gemeldet“, rührt der Bürgermeister der Gemeinde die Werbetrommel.
„Wir werden im Gemeinderat über Zuschüsse beraten, um einem Arzt den Einstieg zu erleichtern. Die Energie AG würde weiter das Gebäude zur Verfügung stellen, und nach Rücksprache mit der Frau des ehemaligen Arztes würde auch eine Ablöse des vorhandenen medizintechnischen Gerätes möglich sein“, will der VP-Ortschef einen neuen Hausarzt in seine 3700-Einwohner-Gemeinde locken. Die Ärztekammer hat die Stelle schon zweimal ausgeschrieben, bisher gab’s aber noch keinen Bewerber.
„Vertrauenswürdigkeit“ entzogen
Im Sommer des Vorjahres hat sich der 61-jährige Mediziner noch einmal für etwa einen Monat um seine Patienten gekümmert, nachdem Vertretungen seine Ordination am Laufen gehalten hatten. Doch dann kam der Bescheid der Ärztekammer aus Wien, dass diese ihm die „Vertrauenswürdigkeit entzogen hat“. „Damit wird er von der Ärzteliste gestrichen“, erklärt Peter Niedermoser, Chef der Ärztekammer OÖ. Gegen den Bescheid habe der Mediziner berufen, aber dann mit Dezember die Ordination zugesperrt. Wie es mit dem ehemaligen Kollegen nun weitergeht, weiß Präsident Niedermoser nicht. Er drängt aber auf eine rasche Bearbeitung des Falls beim Disziplinarrat in Wien.
Zehn Monate Haft
Überraschend war dennoch, dass der Bescheid aus Wien noch vor dem Urteil der Strafrichter erfolgte – in Wels wurde der Arzt nun zu zehn Monaten Haft, davon eines unbedingt, verurteilt (nicht rechtskräftig). Der Mediziner, der bei seiner Verhaftung noch Daten vernichten wollte, wird nicht noch einmal ins Gefängnis müssen – schließlich wird ja auch die Untersuchungshaft angerechnet
Markus Schütz/Kronen Zeitung
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