Fall Heidegger

Kronzeugen nun selbst vor Gericht

Salzburg
03.06.2009 12:24
Es ist der letzte Akt in einem Mordfall, der bereits 16 Jahre zurückliegt. Damals wurde die Taxlerin Claudia Deubler in Wals bei Salzburg ermordet. Peter Heidegger aus Gmunden wurde zu Unrecht verurteilt. Auch wegen der falschen Aussage zweier Pakistani.

Am 5. Juli 1993 wurde die Taxifahrerin Claudia Deubler (28) ermordet gefunden. Drei Tage später verhaftete die Polizei den Gmundner Peter Heidegger, der von zwei Pakistani schwer belastet wurde.

Kronzeugen der Anklage
Matiar B. und Mohammad N. behaupteten, sie hätten den Verdächtigen in der Mordnacht in ihrem Wagen ganz in der Nähe des Tatorts mitgenommen und zum Bahnhof gebracht. Sogar an das Wehrbuch des damaligen Präsenzdieners wollten sie sich erinnern.

Später Freispruch für Heidegger
Eine Aussage, die offenbar falsch war. Denn in einem zweiten Prozess wurde Peter Heidegger freigesprochen, in Prozess Nummer drei der Salzburger Tomi Schöndorfer für den Mord an Deubler verurteilt.

Verleumdung und falsche Beweisaussage
Jetzt, im letzten Akt, müssen sich die Kronzeugen wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage verantworten. Ein Urteil wird für nächste Woche erwartet. Heidegger saß acht Jahre wegen Mordes hinter Gittern. Doch Claudia Deubler wurde von jemand anderem getötet.

von Gernot Huemer (Kronen Zeitung)

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