In Brüssel wird gejubelt, weil für die Ukraine das nächste Geldgeschenk gesichert wurde: ein zinsloser Kredit in Höhe von 90 Milliarden Euro. Der wird über eine gemeinsame Kreditaufnahme finanziert. Auf die eingefrorenen russischen Gelder wird nicht zugegriffen. Dafür gab es keine Einigkeit, da war das Risiko einigen Ländern zu groß. Es weiß aber jeder, dass die Ukraine diesen Kredit nie zurückzahlen wird, und spätestens dann sollen die russischen Gelder herhalten müssen. Bundeskanzler Stocker begrüßte diese „erfreuliche“ Maßnahme, weil sie „keine unmittelbare Belastung für den österreichischen Steuerzahler“ bedeute. Das mag stimmen, mit Betonung auf „unmittelbar“, aber die Belastung wird nicht ausbleiben. Doch nach der (möglichen) Denkweise des Kanzlers wird er dann nicht mehr Kanzler sein, und somit wird ihn das nicht weiter jucken. Allerdings kann diese Sache dem österreichischen Steuerzahler noch sehr teuer zu stehen kommen, und deshalb sollte begonnen werden, darüber nachzudenken, ob und wie auch später noch rechtlich gegen die Zustimmung des Kanzlers zu dieser Maßnahme vorgegangen werden kann. Nicht neutrale, aber sehr wohl kritisch bis ablehnend gegen militärische Ukraine-Hilfe eingestellte Länder wie Ungarn, die Slowakei oder Tschechien haben nämlich ihre Zustimmung zu dieser Finanzhilfe davon abhängig gemacht, von eventuell anfallender Kreditrückzahlung ausgenommen zu sein. (Wenn man will, geht viel!) Aber das angeblich neutrale Österreich muss überall dabei sein, wenn Brüssel es will, und über möglichen Schaden für Österreich wird nicht nachgedacht. Oder noch schlimmer; das interessiert niemanden.
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