Es ist unglaublich, dass es anscheinend fast unmöglich ist, straffällig gewordene Kriminelle in ihre Heimat abzuschieben. Der erste abgeschobene Syrer gilt noch immer als vermisst. Bevor das Innenministerium eine weitere Person abschieben kann, muss das Schicksal des abgeschobenen Mannes geklärt sein, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Seit der Übergabe des abgeschobenen Mannes an die syrischen Behörden Anfang Juli gilt er als vermisst. Es bestehen Zweifel, ob die neue Islamistenregierung die Menschenrechtsstandards, an die sich Österreich gebunden hat, einhält. Es ist schon sehr interessant, dass die Sicherheit des Syrers in seiner Heimat anscheinend wichtiger ist als die Sicherheit der Österreicher vor kriminellen Straftätern. Da es sich bei dem abgeschobenen Syrer um einen mehrfach vorbestraften und verurteilten Kriminellen handelt, ist diese „Fürsorge“ des EGMR tatsächlich abgehoben und weltfremd!
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