Ein Fehler im Bebauungsplan, der 1992 passierte und nie korrigiert wurde, könnte nun in Perchtoldsdorf (NÖ) zum Stopp eines Wohnhausprojektes führen. Dieses wirbt jedoch bereits im Internet mit neuen Wohnungen.
Eine schöne Wohnung im Speckgürtel von Wien gewünscht? Bitteschön – in der Sebastian-Kneipp-Gasse in Perchtoldsdorf, Bezirk Mödling, werden derzeit über eine Immobilienplattform neue Wohnungen je nach Größe zwischen 487.500 und 889.000 Euro angeboten.
Der Haken daran ist nur: Das Wohnhaus, wie es im Internet dargestellt wird, darf in diesem Umfang gar nicht gebaut werden, denn die am Bebauungsplan angeführte Widmung ist ein Fehler. Ein Fehler, der 1992 passiert ist, als das Nachbargrundstück für den Bau eines Gemeindewohnhauses auf Bauklasse II-III, 50% umgewidmet wurde.
Das Grundstück für das neue Wohnhaus wäre aber richtigerweise „Bauklasse I-II, 25%“, was bedeutet, hier dürfte nur ein Wohnhaus mit einem Stock und Dachausbau stehen und nur 25 Prozent der Grundfläche bebaut werden.
Kein Beschluss für die Umwidmung vorhanden
Aufgedeckt wurde der Fehler, als Anrainer begannen, Kritik an diesem für sie zu großen Bauprojekt zu üben. Sie wollen nicht, dass inmitten ihrer Einfamilienhaussiedlung ein viergeschoßiges Wohnhaus entsteht. Gabriele Wladyka, Gemeinderätin der Perchtoldsdorfer Bürgerliste (PBL), begann daraufhin, sämtliche Gemeinderatsprotokolle von 1975 bis 1993 zu durchforsten und stellte fest, dass: „Weder der Flächenwidmungsplan noch der Bebauungsplan jemals in dieser Form beschlossen wurde“.
Sie und die Anrainer drohen nun mit Klage gegen jedes Gemeinderatsmitglied, das einer Baubewilligung für dieses viergeschossige Wohnhaus zustimmt.
Bürgermeisterin verweist auf laufendes Verfahren
Vonseiten der ÖVP-Bürgermeisterin Andrea Kö heißt es dazu: „Aktuell läuft zu diesem Thema ein Verfahren, daher können wir im Moment keine Details mitteilen. Im Rahmen des Verfahrens wurde von Wladyka ein Rechtsgutachten von 1997 vorgelegt, auf das sie ihre Ansicht stützt. Dieses bezieht sich allerdings auf einen anderen Fall. Ob dieses Gutachten auch für den aktuellen relevant ist, wird derzeit geprüft. Wir klären aktuell auch, ob in weiterer Folge die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs gegeben ist.“
„Ein vergleichbarer Fehler wurde bereits im Jahr 1997 in Perchtoldsdorf festgestellt und damals korrigiert“, erklärt auch Anton Plessl von der mit drei Stimmen im Gemeinderat vertretenen Partei BDG (Bewegung der Generationen). „Die Sorge der Anrainer, dass das aktuelle Bauansuchen trotz der Mängel genehmigt werden könnte, ist daher nachvollziehbar“, so Plessl.
Auch Landesregierung und Volksanwaltschaft wurden hierbei bereits um Unterstützung gebeten.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.