Ob man den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz mag oder nicht: Wer das Protokoll gelesen hat, wusste, dass hier nur ein Freispruch folgen konnte. Ein meiner Ansicht nach gut begründetes Urteil, wobei der Drei-Richter-Senat des Oberlandesgerichts Wien auch sachgerecht zwischen Kurz und anderen Angeklagten unterscheidet. Hoffentlich ist der rechtskräftige Freispruch auch eine Lehre für Abgeordnete: Nutzt U-Ausschüsse nicht zur reinen politischen Selbstdarstellung oder für kurzsichtige Rachegelüste, sondern stellt sachlich eure Fragen! Fadenscheinige Interpretationen seitens politischer Mitbewerber sollten auf keinen Fall Antrieb für eine Staatsanwaltschaft sein!
Ingo Fischer, Lavamünd
Erschienen am Do, 29.5.2025
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