Unsere ältere Generation wurde bis zum Jahr 1973 erst im Alter von 21 Jahren „volljährig“, danach mit 19 Jahren und erst seit 2001 mit 18 Jahren. Wer vor diesem Alterslimit heiraten wollte, brauchte die Einwilligung der Eltern oder des Gerichts. Die Regierung will jetzt den Unfug von „Kinderehen“, wie er in vielen Heimatländern von Menschen mit Migrationshintergrund üblich ist, bei uns ausnahmslos verbieten – ebenso auch die Cousin-Ehe. Das ist richtig, gleichzeitig wäre auch eine andere Altersgrenze überfällig: Die Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 Jahren wird immer dringender, wie die beängstigend steigende Kinderkriminalität zeigt. Hoffentlich bleibt es nicht wieder nur bei Ankündigungen der Politiker, sondern sie sind bei diesen Problemen genauso emsig wie beim Gendern.
Franz Weinpolter, per E-Mail
Erschienen am Mo, 26.5.2025
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