Nach einem Urteil des EuGH haben afghanische Frauen grundsätzlich Recht auf Asyl in der EU. Anscheinend wurde bei diesem Urteil wohl vergessen, dass diese Frauen dann im Zuge der Familienzusammenführung natürlich ihre Männer und männlichen Verwandten nachholen. Damit dürften dann in der EU genau jene Zustände erreicht werden, vor denen diese Frauen aus Afghanistan flüchteten. Dieses Urteil wird allerdings auch bewirken, dass der allgemeine Rechtsruck in Europa Dimensionen annehmen wird, die gewisse Kreise eigentlich verhindern wollen. So aber ist dieses Urteil ein aufgelegter Elfmeter für alle Rechtsparteien Europas.
Helmut Speil, Linz
Erschienen am Sa, 12.10.2024
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