Nach Einführung der Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ist zu befürchten, dass dies ein Schritt in Richtung Bargeldabschaffung ist. Ziel ist es, mit der Einführung einer Obergrenze die Nutzung von Bargeld schrittweise zu reduzieren. Ein deutliches Signal in Richtung Abschaffung zeigt auch der Weg einiger EU-Länder, welche bereits noch strengere Regeln als die von der EU vorgegebene Obergrenze von 10.000 Euro eingeführt haben. So liegt in Frankreich und Spanien die Grenze beispielsweise bei 1000 Euro, während Italien diese auf 5000 Euro festgelegt hat. Während viele Bürger sorgenvoll diese Entwicklung verfolgen, die auch von Finanzexperten nicht geleugnet wird, ist die Regierung nur mit sich selbst beschäftigt. Es wäre dringend notwendig, mit einem entsprechenden Gesetzesbeschluss das Recht auf Bezahlung mit Bargeld in die Verfassung aufzunehmen. Es ist unbestritten, dass die Einführung einer Bargeldobergrenze die Freiheit und Anonymität der Bürger einschränkt. Weiters besteht die Sorge, dass alle Bürger unter Generalverdacht gestellt werden und ihre Privatsphäre verloren geht. Zudem wird befürchtet, dass diese Maßnahmen letztlich den Weg für die Einführung digitaler Währungen ebnen, die in Krisenzeiten nicht dieselbe Sicherheit bieten wie Bargeld. Das Argument, dass eine Obergrenze Geldwäsche und Steuerhinterziehung eindämmt, indem größere Transaktionen nachvollziehbar gemacht werden, geht für die breite Masse der EU-Bürger, die rechtlich unbedenkliche Geldgeschäfte erledigen, an der Realität vorbei. Es ist höchste Zeit, dass den um Beruhigung bemühten Worten der politisch Verantwortlichen rasch Taten folgen und das Recht auf Bargeld gesetzlich verankert wird!
Mag. Hans Rankl, St. Pölten
Erschienen am Sa, 6.7.2024
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