Im mehrheitlich deutsch-österreichisch geprägten Österreich muss man als Österreicher von den Eingewanderten ein Mindestmaß an Anpassung fordern dürfen. Wobei ich hier nicht von religiöser Anpassung spreche. Die Religionsfreiheit steht außer Zweifel und muss immer gegeben sein, sofern sie nicht unserem Staatsgrundgesetzen widerspricht. So ist bei uns etwa die Gleichwertigkeit der Geschlechter ein schon vor über 100 Jahren mühsam erkämpftes Recht, welches durch moslemisch geprägte Menschen nicht unterlaufen werden darf. Jeder Moslem muss auch schon bei der Asylgewährung darauf verpflichtet werden, sich den österreichischen Gesetzen unterzuordnen. All jene, die die Scharia, also das moslemische Gesetz, über das österreichische stellen, müssen als staatsfeindlich Gesinnte eingestuft werden, unsere Staatsbürgerschaft wieder verlieren bzw. bei verfassungsfeindlichen Aktivitäten einer Bestrafung zugeführt werden. Da der Staat die Verpflichtung übernommen hat, für die Gesundheit der Bevölkerung zu sorgen, haben selbstverständlich auch moslemische Mädchen ohne Ausnahme am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen. Wir können zum Schutz der Jugend nicht zulassen, dass sie nie schwimmen lernen. In den letzten Jahren habe ich zufällig zweimal Moslems vor dem Ertrinken gerettet – einmal war es ein Mann aus Afghanistan, ein anderes Mal eine Frau aus Afrika. Beide konnten im Übrigen kein Wort Deutsch, was sich auch bei einer Erkrankung fatal auswirken kann. Das Erlernen unserer Sprache ist auch aus diesem Grund lebensnotwendig. Ebenso sollte der Staat für das Ablegen des Kopftuches sorgen. Erst dadurch würden die Frauen das psychologische Gefühl der Freiheit und der Gleichberechtigung erleben und empfinden.
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