Es ist jedes Jahr das Gleiche, wenn es darum geht, dass die Pensionsversicherung ihre Meldung über den Jahresbezug an das Finanzamt zu übermitteln hat (die Frist dazu ist Ende Februar des Folgejahres), wird bis zum letzten Tag damit zugewartet! Bei dem Pensionsbezug über ein gesamtes Jahr gibt es keinerlei zu erwartende Zuschläge oder sonstige steuerlich relevante Beträge, und damit wäre bereits ab 1. 1. des Folgejahres eine Meldung möglich! Warum aber dies nicht erfolgt, liegt auf der Hand, denn bis zum letzten Tag hinausverzögert, bedeutet, Rückzahlungsanträge (Jahresausgleich) können frühestens ab März beantragt werden! Dadurch verursacht man einen zeitgleich starken Arbeitsaufwand zur Bearbeitung und überlastet die sowieso zu wenigen Mitarbeiter! Eine stufenweise Übermittlung an das Finanzamt bereits im Jänner würde dies verhindern, aber auch bedeuten, dass man bereits Geld (Rückzahlungen) dafür früher in die Hand nehmen muss (vielleicht ist das der Grund, warum man es nicht macht!).
Günther Hausmann, Rainfeld
Erschienen am Mo, 26.2.2024
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