Das freie Wort

Neue Pensionsregelung

Der Nationalrat hat mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ am 19. September 2019 kurz vor der Nationalratswahl überraschend beschlossen, dass man mit 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen kann (ab 2020). Leider gilt diese Regelung nicht rückwirkend. Somit werden die Jahrgänge 1954 bis 1957 stark benachteiligt und finanziell diskriminiert! Dies erfolgte still und leise, daher glaube ich, dass es viele Betroffene noch gar nicht realisiert haben. Ich bin Jahrgang 1956 und begann mit 15,5 Jahren eine Lehre. Ich und viele andere Betroffene haben eines gemeinsam: Fast 47 Arbeitsjahre und einen Pensionsantritt nach vollendetem 62. Lebensjahr. Laut derzeitiger Gesetzeslage mussten wir Abschläge von ca. 15% in Kauf nehmen. Ich erinnere mich an einen Satz von BK Kurz im Wahlkampf: Wer arbeitet und ins System einzahlt, darf nicht der Dumme sein! Dies trifft nach derzeitigem Stand genau auf diese Jahrgänge zu. Da im Wahlkampf alle Parteien von sozialer Gerechtigkeit gesprochen haben, appelliere ich an alle Politiker, vor allem an die neue Bundesregierung, auch die angesprochenen Jahrgänge (1954 bis 1957) in das neue Gesetz einzubeziehen und die Abschläge den Betroffenen nachzuzahlen.

Jakob Strasser, Seniorenbund, Seekirchen

Erschienen am Fr, 25.10.2019

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