Sie machen gerade online oder in Papierform Ihre Arbeitnehmerveranlagung? Sie haben gespendet, vielleicht so wie ich an Tierheime? Sie werden leider feststellen, dass Sie diesen Betrag nicht mehr selbst eintragen können (gleiches gilt für Ihre Kirchensteuer), es sind nur noch Spenden an „begünstigte Spendenempfänger“ von der Steuer absetzbar, diese finden Sie auf der Webseite des Finanzamtes, sie umfasst ca. 500 Vereine. Sollten Sie das Glück haben, diese gut versteckte Liste zu finden, werden Sie kaum ein Tierheim finden, an das Sie gespendet haben, dafür aber z. B. einen „Verein zur Erforschung osteuropäischer Religionen“(!). Die Vorgangsweise ist nun so (wurde teilweise auch bereits 2017 so gehandhabt, aber noch etwas „lockerer“): Die begünstigten Spendenempfänger müssen die von Ihnen geleisteten Spenden mit Ihrem vollen Namen und Ihrem Geburtsdatum selbst an das Finanzamt melden (auch die Kirche), daher findet sich im Formular oder online auch keine Zeile mehr zum Eintragen der von Ihnen geleisteten Beträge, das übernimmt liebenswürdigerweise das Finanzamt für Sie. Meine Bitte: Vergessen Sie die Tierheime nicht, spenden Sie weiter für diese, wenn Vater Staat sie schon auf diese Weise benachteiligt. Die meisten dieser kleinen Vereine kämpfen für Bruder und Schwester Tier, aber auch ums eigene Überleben, und ich glaube, wir brauchen sie.
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