„Bundespräsident stoppt CETA“. Das liest man auf der Titelseite der „Kronen Zeitung“ vom Donnerstag, 12. Juli. Wenn man dann im Blattinneren liest, was der Bundespräsident unternehmen will, wird einem sehr rasch klar, dass es sich wieder einmal um eine Aktion handelt, die man nur als Augenauswischerei bezeichnen kann. Er will diesen Vertrag nämlich nur unterschreiben, wenn der Europäische Gerichtshof befindet, dass dieser Vertrag mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Und wie wird der Europäische Gerichtshof entscheiden? Natürlich mit: Ja, dieser Vertrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Das ist ganz klar. Warum das so ist? Also bitte, warum wohl? Ja, eben darum! Herr Dr. Van der Bellen, der einzige direkt vom Volk gewählte Politiker, hätte die Möglichkeit, die Mehrheit des Volkes entscheiden zu lassen. Natürlich kann der Bundespräsident von sich aus keine Volksabstimmung initiieren, aber ein altes Sprichwort sagt: Alle Wege führen nach Rom. Im Klartext, er könnte der Regierung sagen, dass er diesen Vertrag nur unterschreibt, wenn die Mehrheit des Volkes das wünscht. Vor einigen Jahrzehnten sagte der damalige ÖVP-Obmann Bundeskanzler Julius Raab, ein Politiker, dem auch die Menschen anderer politischer Gesinnung ihren Respekt nicht verweigerten: „Der Wille der Mehrheit ist in einer Demokratie immer ein Befehl.“ Herr Bundespräsident, warum geben Sie der Regierung nicht diesen „Befehl“?
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