"Einzelarbeitsplatz"
Rauchverbot: Ein-Mann-Bars wieder mit Qualm
Vier Gastwirtinnen hatten gegen das seit Jahresbeginn in dem nördlichsten deutschen Bundesland geltende Nichtraucherschutz-Gesetz geklagt. Sie argumentieren, dass das Gesetz sie in eine "existenziell bedrohliche wirtschaftliche Notlage" gebracht habe. Dies Das Verwaltungsgericht in Schleswig entschied in einem Eilverfahren, dass den Wirten Recht gegeben werden muss.
Ähnliche Gerichtsentscheidungen hatte es im Februar in Rheinland-Pfalz und im März in Sachsen gegeben. Die Rauchverbots-Regelungen für die Gastronomie sind in Deutschland Sache der Bundesländer. In den meisten Ländern war das Rauchverbot zu Jahresbeginn eingeführt worden. In Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist es erst ab 1. Juli vorgesehen.
"Verfassungsrechtliche Bedenken"
Im Falle Schleswig-Holstein äußerte das Gericht verfassungsrechtliche Bedenken am Nichtraucherschutzgesetz. Denn es sehe keine Ausnahmeregelung für solche Gaststätten vor, die keinen getrennten Raucherbereich in ihren Betrieben einrichten können. Diese Lokale seien daher gezwungen, das Rauchen vollständig zu untersagen.
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