Klage abgewiesen

Inzest bleibt in Deutschland weiterhin verboten

Ausland
13.03.2008 13:53
Sex zwischen Geschwistern und anderen Blutsverwandten bleibt in Deutschland verboten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe den entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches als verfassungsgemäß. Der Paragraf 173 sieht vor, dass der "Beischlaf unter Verwandten" mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann.

Im aktuellen Fall ging es um Susan K. und Patrick S. (Foto oben), einem Geschwisterpaar aus Sachsen, das gemeinsam vier Kinder hat. Der Kläger Patrick S. saß deshalb bereits zwei Jahre im Gefängnis und muss nun wegen der Geburt der jüngsten Tochter vermutlich eine weitere Haftstrafe antreten. 

Die Verfassungsrichter erklärten, der Gesetzgeber überschreite seinen Spielraum nicht, wenn er "die Bewahrung der familiären Ordnung vor den schädigenden Wirkungen des Inzests unter Strafe stellt".

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