Nach Einschätzung des Polizeisprechers dürfte die Strafe für Schumacher nicht allzu saftig ausfallen. Bei einer angenommenen Geschwindigkeit von 130 bei erlaubten 100 Stundenkilometern ziehe die Polizei zugunsten des Beschuldigten automatisch 20 Prozent ab. So bleibe eine Tempo-Überschreitung von vier km/h. "Da ist vermutlich das Parken im eingeschränkten Halteverbot teurer", sagte Wietasch.
Da Schumacher in der Schweiz lebe, könne die Schnellfahrt ohnehin nicht verfolgt werden, da es zwischen Deutschland und der Schweiz kein entsprechendes Abkommen gebe.
Auch dass der siebenmalige Formel-1-Weltmeister gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen hat, weil er unerlaubt mit dem Taxi gefahren sein soll, bleibt nach Angaben des Coburger Ordnungsamtes vermutlich für den prominenten Motorsportler ohne Folgen. Der Taxifahrer habe nach seinen Aussagen das Taxi-Schild abmontiert, sagte der stellvertretende Leiter des Coburger Ordnungsamtes, Kai Holland. Damit sei das Taxi zum ganz normalen Auto geworden. Schumacher-Fans aus ganz Deutschland sollen inzwischen dem Berufschauffeur Angebote für sein Taxi unterbreitet haben. Medienberichten zufolge liegen bereits zehn Angebote vor.
"Turbogeile Fahrt"
Der Taxler bezeichnete die Fahrt übrigens als das "turbogeilste Erlebnis meines Lebens". Außerdem habe sich Schumacher großzügig gezeigt: Statt der üblichen 75 Euro für die Fahrt und Wartezeit habe er 160 Euro gezahlt.
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