Opposition zürnt

Nationalrat beschließt Anti-Hooligan-Gesetz

Österreich
07.12.2007 16:28
Zum Abschluss des Parlamentsjahres hat Donnerstag am späten Abend das Sicherheitspolizeigesetz den Nationalrat passiert. Es bringt unter anderem eine Meldepflicht für Hooligans bei der Fußball-EM. Zudem erleichtert es die Handy-Peilung bei vermissten Personen bzw. "zur Abwehr gefährlicher Angriffe". Die Opposition schäumt. Grünen-Sprecher Peter Pilz nannte Innenminister Platter in diesem Zusammenhang sogar einen "durchgeknallten Rambo".

Die Novelle legt fest, dass die Behörden künftig von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstigen Diensteanbietern Auskunft über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses und Internetprotokolladresse (IP-Adresse) verlangen dürfen. Auch die Errichtung einer Sexualstraftäter-Datei wurde beschlossen.

Meldepflicht für Hooligans
Mit dem "Hooligan"-Gesetz soll verhindert werden, dass bei der EURO österreichische Randalierer in die Nähe der Stadien kommen. Eingeführt wird eine Meldepflicht, in deren Rahmen bekannte Hooligans eine polizeiliche Belehrung über sich ergehen lassen müssen. Folgt man der "Einladung" auf die Kommissariate nicht, sind Geldstrafen die Folge, im Extremfall ist auch eine Vorführung möglich. Die Betroffenen sind Personen, die einschlägig während der letzten beiden Jahre aufgefallen sind.

Umstritten war die Möglichkeit für die Polizei, in Gefahrenmomenten die Standortdaten und die so genannte IMSI-Kennung anfordern zu können. Ein richterlicher Beschluss ist dazu nicht notwendig, sehr wohl muss aber der Rechtsschutzbeauftragte informiert werden. Begründet wurde diese Option von Innenminister Günther Platter damit, dass man so etwa bei Vermissten oder Entführten rascher einschreiten könne.

Kritik von der Opposition
Der Grün-Abgeordnete Peter Pilz und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sprechen von einem Eingriff in die Privatsphäre und von einer Verletzung des Datenschutzes. Befürchtet wurde, dass auch die Inhalte der Gespräche abgehört werden können, was sowohl SPÖ als auch ÖVP vehement bestritten.

Einig waren sich alle drei Oppositionsparteien in ihrer Kritik am Vorgehen der Koalition, die auch bei diesem Gesetz im letzten Moment einen umfassenden Abänderungsantrag eingebracht hatte. Pilz sprach am Freitag sogar davon, dass Innenminister  Günther Platter zu einem "durchgeknallten Rambo" geworden sei.

Dies ziehe sich wie ein roter Faden durch alle drei Sitzungstage, tadelte BZÖ-Obmann Peter Westenthaler. Beim Sicherheitspolizeigesetz war sich nicht einmal eine Behandlung im zuständigen Ausschuss ausgeangen. Die Schuld dafür schoben sich in der Debatte Koalition und Opposition gegenseitig zu.

Nationalrat beendet Arbeitsjahr
Mit der Sitzung hat der Nationalrat sein Arbeitsjahr beendet. In der letzten Plenarwoche wurde immerhin fast 48 Stunden getagt, mehr als 80 Tagesordnungspunkte wurden abgehakt, darunter das "Trafikanten-" und das "Baby-Paket.

Trafikanten-Paket beschlossen
Zur Unterstützung für Trafikanten in Grenzregionen gegen Billigimporte wird ein Solidaritätsfonds eingerichtet, der durch einen Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent der Handelsspannen gespeist wird. Dieser auf drei Jahre angelegte Fonds soll Mittel an jene Trafikanten ausschütten, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind.

Kinderkriegen wird billiger
Die Dokumente, die nach der Geburt eines Babys anfallen, sind künftig gratis zu erhalten, sofern sie in den ersten zwei Lebensjahren beantragt werden. Davon betroffen sind Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisedokument.

Mehr Gehalt für Beamte
Doch nicht nur Eltern, auch Beamte haben Grund zur Freude: Der Nationalrat bescherte ihnen ein Gehaltsplus von 2,8 bis 3,8 Prozent. Je niedriger der Verdienst, umso höher fällt die Aufstockung aus. Konkret gibt es eine allgemeine Erhöhung von 2,7 Prozent, zu der eine Einmalzahlung von 175 Euro kommt. Letztere ist für die kommenden Jahre aber nicht strukturwirksam, wird also nicht für den Ausgangswert bei kommenden Verhandlungen herangezogen. Kosten wird die Erhöhung insgesamt rund 310 Millionen Euro.

Verbot für Streumunition
Ebenfalls verabschiedet wurde ein Verbot für Streumunition. Sowohl Herstellung als auch Beschaffung, Verkauf, Vermittlung, Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie Gebrauch und Besitz werden untersagt. Die in Österreich noch vorhandenen Bestände sollen innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre vernichtet werden. Einzig zu Ausbildungszwecken im Bundesheer oder im Bereich des Entminungs- und Entschärfungsdienstes darf Streumunition, so der einstimmige Beschluss, künftig verwendet werden.

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