Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den Prozess nach Wien delegiert, "nachdem es in Graz zwei Mal schief gelaufen ist", wie Richter Peter Liebetreu im Großen Schwurgerichtssaal darlegte. Zentraler Kern des Verfahrens war die Frage, ob die Frau, die seit Jahren an schweren Depressionen gelitten hatte, zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. In einem psychiatrischen Gutachten war das von Anfang an verneint worden. Dennoch wurde die 46-Jährige im Vorjahr in Graz im ersten Rechtsgang als schuldfähig eingestuft und zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Der OGH hob dieses Urteil auf und ordnete eine Neudurchführung an. Als neue Laienrichter im September 2006 in der steirischen Metropole wiederum die Schuldfähigkeit bejahten, wurde deren Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt.
Vor dem dritten Anlauf war zudem mit der Psychiaterin Sigrun Rossmanith eine neue Sachverständige beigezogen worden. Diese kam in ihrem 96 Seiten starken Gutachten zum selben Schluss wie ihr Vorgänger. Demnach handelte die Uhrmachermeisterin in Folge einer seelisch-geistigen Abartigkeit höheren Grades - einer schweren Depression mit psychotischen Symptomen, verbunden mit einer Persönlichkeitsstörung - in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand, als sie ihre beiden Söhne mit der Axt erschlug.
Die Psychiaterin sagte zur Tat der Grazerin: "Sie hat zwar erkannt, dass das nicht richtig ist, aber sie war nicht in der Lage, danach zu handeln. Es bleibt keine Wahl. Es wird etwas wie automatenhaft ausgeführt. Die Gefühle sind weggespalten. Schuld ist nicht fühlbar. Gefühle sind nicht spürbar. Das Handeln ist nur mehr zweckgerichtet."
Bild: Andi Schiel
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