Bewohner aufgebracht

Missbrauchsskandal: Land sucht neue Heimplätze

Österreich
01.12.2017 15:05

Aus der von der Volksanwaltschaft wegen Belästigungsvorwürfen beanstandeten sozialpädagogischen Wohngemeinschaft im burgenländischen Bezirk Neusiedl am See sollen die zwölf burgenländischen Kinder und Jugendliche in andere Einrichtungen gebracht werden, sagte die leitende Sozialarbeiterin im Amt der Landesregierung, Bettina Horvath, am Freitag. Plätze seien zum Teil schon gefunden.

Es handle sich dabei nicht um eine kurzfristige Maßnahme, betonte Horvath. Die fallführenden Sozialarbeiterinnen seien seit Monaten mit dem Landespsychologischen Dienst dabei, zu beurteilen, wie die Situation für jedes einzelne Kind ausschaue - "Was wäre eine gute Lösung, wäre eine Betreuung woanders besser?" Auch die Verlegung eines Jugendlichen am Freitag sei "schon länger geplant" gewesen. Man müsse für die Kinder "den Übergang gut gestalten". Dies werde in den nächsten Wochen passieren.

Heimbewohner "teilweise sehr aufgebracht"
Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe hätten die Einrichtung am Donnerstag besucht. Heimbewohner seien im Hinblick auf die von der Volksanwaltschaft georteten Missstände "teilweise sehr aufgebracht" gewesen. Man habe zu hören bekommen, "wie das möglich sein kann, dass da falsche Dinge gesagt werden", berichtete Horvath.

Von weinenden Kindern nichts bemerkt
"Wir waren oft in der Einrichtung", so Horvath, auch Mitarbeiter des Landespsychologischen Dienstes und fallführende Sozialarbeiterinnen hätten das Heim besucht. Kollegen aus der Steiermark seien am Mittwoch - vor Bekanntwerden der Vorwürfe - ebenfalls dort gewesen, weil auch zwei Bewohner aus der Steiermark im Heim leben. Von weinenden Kindern - die Volksanwaltschaft hatte von Kindern berichtet, die unter Tränen gebeten hätten, die Einrichtung verlassen zu dürfen - habe man nichts bemerkt: "So etwas hat niemand von uns beobachtet", sagte Horvath.

Gesetz verlangt jährliche Kontrollen
Die Führung und der Betrieb von sozialpädagogischen Einrichtungen im Burgenland sind durch das burgenländische Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Dieses schreibt unter anderem vor, dass stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Aufsicht der Landesregierung unterliegen. Diese muss zumindest einmal pro Jahr überprüfen, ob die vorgeschriebenen Erfordernisse erfüllt werden.

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