"Krone"-Ombudsfrau

Türkränze: Schön, aber gefährlich

Wohnkrone News
27.11.2017 09:00

Oft widerspricht Dekoration den Brandschutzbestimmungen

Es wird wieder weihnachtlich! Vor allem im Advent zieren viele Eingangstüren festlich geschmückte Kränze. Allerdings widersprechen solche Dekorationen oft den jeweils geltenden Brandschutzbestimmungen. Gerade in Mehrparteienhäusern sollte man besonders auf diese Vorgaben achten, wie eine Leserin aus Wien erfahren musste: Der Türkranz von Ursula M., die in einer Gemeindewohnung lebt, wurde im Auftrag von Wiener Wohnen entsorgt.

Laut Feuerpolizeigesetz sei die Lagerung von Gegenständen und leicht brennbaren Materialien in den allgemeinen Hausteilen untersagt, hieß es auf Anfrage der Ombudsfrau. Frau M. bekam ihren Kranz zwar wieder, denn er befand sich noch im Zwischenlager - allerdings gegen eine Gebühr von 30 Euro.

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