Am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung: Mehr Beschwerden!

Tirol
13.11.2017 09:21

#metoo - ein unscheinbares Schlagwort, das zuletzt weltweit heftige Debatten rund um das Thema sexuelle Belästigung entfacht hat! Auch vor Tirol und der hiesigen Arbeitswelt macht diese Problematik nicht Halt. Sowohl die Arbeiterkammer als auch die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft haben immer wieder mit solchen Fällen zu tun - letztere berichtet von einem Anstieg bei den Anfragen.

Ein vermeintlich harmloser Flirtversuch in der Kaffeepause oder ein Grapscher auf den Po im Büro - was ist sexuelle Belästigung und wo genau fängt diese eigentlich an? Das Gleichbehandlungsgesetz liefert eine Antwort darauf: Demnach ist diese Art von Terror "ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt und für die betroffene Person unerwünscht, anstößig oder unangebracht ist" Die Bandbreite reicht dabei von schlüpfrigen Texten oder Bildern, die per E-Mail, WhatsApp und Co. versendet werden, bis hin zur körperlichen Berührung.

Oft geht es um Machtdemonstration

Wenig überraschend: Es sind hauptsächlich Frauen davon betroffen. "Es geht hierbei nicht um Sexualität, Liebe oder Erotik, sondern um sexuell gefärbte Machtausübung, die in unserer Gesellschaft ungleich verteilt ist", erklärt Katharina Raffl von der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft Tirol im "Krone"-Gespräch. Jeder Fall habe seine Eigenheiten. Da gibt es etwa jene, bei denen Betroffene von Arbeitskollegen bedrängt werden oder solche, wo Chefs die Grenzen überschreiten. Mehrheitlich werde sexuelle Belästigung aber von Personen ausgeführt, die in Führungspositionen sind, weiß Raffl.

Zahl der Anfragen steigt

Rund 30 Anfragen wurden im Vorjahr bei der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft Tirol zu diesem Thema verzeichnet. Die Dunkelziffer sei jedoch viel höher. Deutlich bemerkbar macht sich laut Raffl die aktuelle #metoo-Debatte. "Seither gibt es mehr Anfragen. Das Thema ist präsenter, das Bewusstsein steigt. Betroffene trauen sich nun eher, unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen."

Auch die AK Tirol hat mit solchen Vorfällen zu tun. Heuer langten bis dato rund 35 Fälle ein, die der Thematik der sexuellen Belästigung zuordenbar sind, erklärt Thomas Radner, Leiter der Arbeitsrechtlichen Abteilung. Immer wieder gehe es auch um die Frage der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, bei der dann auch dieses Thema angesprochen wird. Kommt es am Arbeitsplatz zu einem Vorfall, habe der Arbeitgeber jedenfalls geeignete Maßnahmen zu treffen - von der Ermahnung oder Versetzung bis hin zur Entlassung.

Mindestens 1000 Euro Schadenersatz

Betroffene können gegen "Belästiger" Schadenersatzforderungen stellen - aber auch gegen Arbeitgeber, die keine angemessene Abhilfe geleistet haben. Der Mindestschadenersatz liegt bei 1000 €. Dieser erfülle vor allem eine Präventivfunktion. Bei groben Verstößen kann der Betrag deutlich höher ausfallen.

Hubert Rauth, Kronen Zeitung

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