Banken-Ausschuss

FMA muss Unterlagen zur Verfügung stellen

Österreich
25.11.2006 14:10
Im Streit um den Banken-Untersuchungsausschuss liegt ein neues Gutachten vor. Der Legislativdienst des Parlaments stellt im Gegensatz zum Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts klar, dass die Finanzmarktaufsicht sehr wohl ihre Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat.

Die Parlamentsjuristen stellen in einer Stellungnahme "unumstritten fest, dass im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben die FMA dem Prüfauftrag des Banken-Untersuchungsausschusses nachzukommen hat", teilte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer am Samstag mit.

Die parlamentarische Praxis sei stets von einem weiten Prüfungsrecht ausgegangen. "Soweit die FMA als Behörde tätig wird, hat sie laut Verfassung dem Ersuchen der Ausschüsse um Beweiserhebungen Folge zu leisten und auf Verlangen ihre Akten vorzulegen. Diese Verpflichtung besteht ungeachtet des Umstandes, ob es sich um eine weisungsfreie Behörde handelt oder nicht."

Mit den Ansichten des Verfassungsdienstes würden sich die des Rechts- und Legislativdienstes insofern decken, als letztere "im Kern" feststelle, "dass der Umfang des Untersuchungsrechts Verwaltungsakte des Bundesministers für Finanzen und der ihm unterstellten Verwaltungsorgane umfasst" - und dass der Finanzminister hinsichtlich der Wahrnehmung des Aufsichtsrechts über alle Angelegenheiten der Finanzmarktaufsicht (FMA) dem Nationalrat und im Besonderen einem Untersuchungsausschuss verantwortlich sei.

SPÖ fühlt sich bestätigt
SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter fühlt sich durch die Stellungnahme des Legislativdienstes bestätigt in seiner Überzeugung, "dass sich die Regierung nicht selbst aussuchen kann, ob sie kontrolliert wird oder nicht". Nicht aus dem Weg geräumt ist für Matznetter aber der Versuch "des Bundeskanzleramts von Wolfgang Schüssel", mit "hanebüchenen Argumenten" die Kontrollaufgaben des Parlaments behindern zu wollen.

"Sturm im Wasserglas"
Finanzminister Karl-Heinz Grasser sprach indes von einem "Sturm im Wasserglas" und eine "völlig uninteressante Diskussion". Denn die Finanzmarktaufsicht habe ihm versichert, dass sie im Rahmen des rechtlich Möglichen "voll kooperationsbereit" sei. "Sehr wichtig" sei für ihn, dass alle Fraktionen das Bankgeheimnis außer Streit stellen. Den Ausschuss an sich kritisierte er neuerlich als schädlich für den Wirtschaftsstandort.

Grasser will nur Finanzminister bleiben
Grasser hält sich unterdessen hinsichtlich seiner persönlichen Zukunft weiterhin bedeckt. Wenn er in der Politik bleibe, "dann als Finanzminister" sagte er am Samstag in der ORF-Radioreihe "Im Journal zu Gast". Denn das Finanzministerium sei "das Zentrum der Gestaltung". "Gar nicht kommentieren" wollte Grasser, ob er sich vorstellen könnte, Vizekanzler zu werden.

Angesprochen auf seine Aussage vor der Wahl, dass er unter einem Bundeskanzler Alfred Gusenbauer nicht mehr Minister bleiben wolle, meinte er: "Da konnte man ja noch nicht wissen, wie diese Wahl ausgeht." Jetzt wollte er das jedenfalls nicht mehr ausschließen - und schränkte nur ein, dass für seine Entscheidung in erster Linie das Regierungsprogramm ausschlaggebend sei. "Nicht wichtig" sei für ihn, "was die SPÖ über mich denkt":

Spaß an seiner Arbeit hat Grasser noch, wenngleich es "schon lustiger war". Und sein Frau, Fiona Swarovski, rate ihm weiterzumachen, wenn es ihm Freude mache.

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