EU lenkt ein!

Nach Protest werden die Schützen nicht entwaffnet

Salzburg
16.03.2017 08:22

Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf und Landeschef Wilfried Haslauer blieben wie die "Krone" beharrlich an dem Thema dran. Eine Verschärfung der Feuerwaffenrichtlinie durch die EU hätte Tausenden Schützen im Land ziemliche Schikanen bishin zur Entwaffnung bereitet. Nun lenkte die EU ein, es gibt Ausnahmen.

Die Verschärfung für Feuerwaffen war nach den Anschlägen in Paris durchgedrückt worden, um Terrorismus besser in den Griff zu bekommen. Doch so verständlich das Ansinnen auch ist, es hätte vor allem mit den historischen Pranger-stutzen wohl zweifelsfrei keine Terroristen getroffen. Das EU-Parlament hat nun die Überarbeitung des EU-Schusswaffengesetzes von 1991 angenommen, neu sind strengere Kontrollen von unscharfen und unzureichend deaktivierten Waffen wie eben jenen, die bei den Pariser Anschlägen verwendet wurden.

Nach vereintem Druck auf Brüssel vor allem aus Salzburg und Tirol verkündete Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf am Mittwoch dann die gute Nachricht: "Die überschießende Regelung, die Prangerstutzen registrierpflichtig gemacht hätte, konnte abgewendet werden. Wir Regionen mit Traditionsschützenwesen haben uns massiv in den Änderungs-Prozess eingebracht, zumal die Traditionsschützen, Museen und Sammler durch Aufhebung einer Ausnahme für kulturelle und historische Einrichtungen unverhältnismäßig benachteiligt worden wären. Unsere kulturellen und historischen Einrichtungen sind ein essentieller Bestandteil unserer Salzburger Traditionen." Prangerstutzen bleiben nun weiterhin in der Kategorie "pyrotechnische Geräte" nach dem Pyrotechnikgesetz und fallen nicht unter das Waffengesetz.

Brigitta Pallauf, Wilfried Haslauer (beide ÖVP) kämpften in Brüssel und Wien gegen die Verschärfung. (Bild: Markus Tschepp)
Brigitta Pallauf, Wilfried Haslauer (beide ÖVP) kämpften in Brüssel und Wien gegen die Verschärfung.

"Sobotka hat Unterstützung zugesagt"
Der Entwurf wird jetzt noch vom EU-Ministerrat verabschiedet, dann bleiben den 28 Mitgliedsstaaten ab Inkrafttreten 15 Monate Zeit, um die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen: "Innerhalb von 30 Monaten müssen sie ein Datenbanksystem zur Registrierung der zur Rückverfolgung und Identifizierung von Feuerwaffen nötigen Informationen einrichten", weiß Pallauf: "Innenminister Sobotka hat uns seine Unterstützung für die Traditionsschützen zugesagt und wird die Betroffenen bei der Umsetzung einbinden."

Michael Pichler, Kronen Zeitung

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