Vogelgrippe

Wer auf Stallpflicht pfeift, zahlt

Kärnten
14.03.2017 15:52

Kärnten steht auch weiterhin im Bann des Vogelgrippe-Virus. Um eine Ansteckung zu vermeiden, müssen gefiederte Nutztiere vorerst hinter Gittern bleiben. Die Stallpflicht dürfte noch zwei Monate andauern, doch viele halten sich nicht daran.

"Im Jänner haben wir einen toten Schwan bei einem Draukraftwerk gefunden und der wurde dann positiv auf die Vogelgrippe getestet", erklärt Landesveterinär Holger Remer. "Deshalb ist ein Ende der Stallpflicht nicht absehbar. Ich schätze, sie wird bis Mai dauern."

Doch immer wieder wird beobachtet, dass Tierhalter die Stallpflicht nicht ernst nehmen. Vor allem dort, wo nur wenige Hühner oder Enten gehalten werden, sieht man das Federvieh im Hof oder auf Wiesen laufen, und das ohne Schutzmaßnahme.

Aufklärung über Stallpflicht

Remer: "Gerade wenn jemand in der Nähe von einem großen Geflügelbetrieb lebt, ist die Stallpflicht besonders wichtig. Denn wenn nur ein Tier erkrankt, müssen alle anderen ebenfalls getötet werden." Die Amtstierärzte kontrollieren deshalb regelmäßig und klären den Tierhalter zuerst auf. Wenn er dann noch immer nicht einsichtig geworden ist, kommt es zur Anzeige, und das kann dann teuer werden. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe von bis zu 4000 Euro geahndet werden.

Kärntens Bio-Eierbauern behalten weiterhin ihren Status, wenn sie ihren Hühnern ein geschütztes Freigelände (Wintergarten oder Halle) anbieten können. Jeglicher Kontakt zu Wildgeflügel und Trinkwasser von außen muss aber ausgeschlossen werden können.

Claudia Fischer, Kärntner Krone

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