Über 100.000 Euro

Falsches Alter für mehr Sozialhilfe

Salzburg
09.01.2017 21:36

Nach der Reihe nahmen drei Afghanen auf der Anklagebank im Landesgericht Salzburg Platz. Im Halbstundenrhythmus setzte es bedingte Haftstrafen: zweimal sechs Monate und einmal fünf Monate - nicht rechtskräftig. Die Asylwerber sollen beim Alter geschummelt haben. Dadurch bekamen sie mehr Sozialleistungen.

"Ich hab nur das gewusst, was mir meine Mutter gesagt hat", meinte der erste Angeklagte auf die Frage von Richterin Stephanie Schmid, ob er wisse, wie alt er ungefähr sei. Ähnlich die Antwort des nächsten Angeklagten im zweiten von drei Prozessen zur selben Sache. Der tischte auch eine "Geschichte mit einem Zettel" auf: Dem schenkte das Gericht aber wenig glauben.

Einen ehrlichen Einblick über die Gründe der Alters-Schwindlerei gab indessen der dritte Angeklagte: "Mir haben Leute gesagt, als Minderjähriger können sie mich nicht zurückschieben." Vor allem dürfte auch ein Grund sein, dass minderjährige Flüchtlinge mehr Leistungen (Versorgung, Unterbringung, Weiterbildung, etc.) vom Staat bekommen: Mehr als 50.000 Euro waren es laut Anklage beim ersten, mehr als 40.000 Euro bzw. mehr als 16.000 Euro bei den zwei anderen.

Wahrscheinlich zwischen 20 und 23 Jahre alt
Ein Gutachten konnte das Alter der drei Flüchtlinge, die allesamt im Oktober 2014 nach Salzburg kamen, jedenfalls eingrenzen. Sie seien wahrscheinlich zwischen 20 und 23 Jahre alt. Das sahen zwei der drei Afghanen selbst vor Gericht nicht so, bezeichneten sich als 17 bzw. 18 Jahre alt. Alle haben ein "wissentlich falsches Geburtsdatum" angegeben, begründete die Richterin die Bewährungsstrafen von zweimal sechs und einmal fünf Monaten Haft.  Urteile sind nicht rechtskräftig.

ANTONIO LOVRIC, Kronen Zeitung

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