Stress als Gefahr

Vogelgrippe: Eine Ausnahme für den Zoo

Salzburg
08.12.2016 14:39

Nachdem ein weiterer Fall von Vogelgrippe in Salzburg auftauchte, wurden der gesamte Flachgau und die Stadt Salzburg zum Risiko-Gebiet erklärt. Das heißt: Alle in Gefangenschaft gehaltenen Vögel müssen vorerst in Stallungen untergebracht werden. Dazu würden auch jene im Zoo gehören - für sie gibt es eine Ausnahme.

Nach einer toten Ente, die Ende November am Grabensee bei Mattsee gefunden wurde, konnte jetzt auch bei einer Möwe, die verendet bei der Eisenbahnbrücke in Salzburg-Stadt lag, der Vogelgrippe-Virus nachgewiesen werden - die "Krone" berichtete. Mittlerweile gilt die Stadt-Salzburg und der gesamte Flachgau als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko. Um eine weitere Ansteckung des Hausgeflügels möglichst zu verhindern, müssen Geflügel und andere in Gefangenschaft lebende Vögel in Ställen unterbracht oder zumindest in einem Gehege gehalten werden, das oben abgedeckt ist. Nur so kann ein Kontakt zu Wildvögel - die Erkrankung dürfte sich mit ihrem Zug in Richtung Süden verbreitet haben - und deren Hinterlassenschaften verhindert werden.

Momentan kein Tausch mit anderen Tierparks

Im Risikogebiet befindet sich auch der Zoo Salzburg. Was tun mit Flamingos, Kranichen, Pelikanen, Hühnern und Co.? "Wir arbeiten stets eng mit der Veterinärbehörde der Stadt und des Landes zusammen", sagt Zoo-Chefin Sabine Grebner. "Wir haben uns mit ihnen abgestimmt, was in diesem Fall zu tun ist. Wir haben jetzt um eine Ausnahmebewilligung angesucht, die es speziell für zoologische Gärten gibt. Damit wir von der Stallpflicht ausgenommen werden. Das dauerhafte Einsperren der Wildtiere würde für diese enormen Stress bedeuten. Dadurch werden sie anfälliger, könnten auch deshalb krank werden", so Grebner nach dem Bekanntwerden des zweiten Falles. Christophorus Huber, Amtstierarzt in der Stadt Salzburg, erklärt: "Unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen möglich. Zum Beispiel wenn das Einsperren der Tiere mehr Schaden anrichtet, als eine allfällige Infektion."

Virus H5N8 nicht auf Mensch übertragbar

Der Tierpark bekam die Genehmigung, die Vögel dürfen weiterhin im Freien bleiben. Einzig: Es darf momentan keines der Tiere mit einem anderen Zoo getauscht werden. Nur wenn ein Vogel in die Tierklinik muss, darf er "ausreisen". In den vergangenen Wochen wurden in Salzburg mehrere tote Vögel gemeldet. "Das ist zu dieser Jahreszeit nichts ungewöhnliches", weiß Huber. Eine Handvoll verendeter Tiere wurde vom Veterinäramt des Magistrates bereits eingeschickt, doch nur einmal bestätigte sich der Verdacht. Im Gegensatz zum Vogelgrippe-Virus H5N1 ist der Stamm H5N8 nach jetzigen Kenntnissen nicht auf den Menschen übertragbar. Trotzdem: Wer verendete Enten, Schwäne, Gänse oder Möwen - womöglich auch noch in größerer Anzahl an einer Stelle - findet, sollte die Tiere liegen lassen und das Veterinäramt informieren. Wer in Kontakt mit den Vögeln kommt, sollte die üblichen Hygienemaßnahmen vornehmen.

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