Verletzter Stolz

Erdogan will Böhmermann weiterhin verklagen

Medien
11.10.2016 09:16

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan akzeptiert die Einstellung der Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen "Schmähgedichts" nicht. Erdogans Anwalt habe Beschwerde eingelegt, erklärte die Staatsanwaltschaft in Mainz am Montag. Diese werde von nun der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz geprüft.

TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht "Schmähkritik" Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Darin brachte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung. Zuvor betonte Böhmermann allerdings: Anders als Satire sei solch ein "Schmähgedicht" in Deutschland nicht zulässig. Diesen Zusammenhang berücksichtigte die Staatsanwaltschaft bei ihrer Entscheidung.

Die Ermittlungen wegen Beleidigung nach Paragraf 185 und wegen Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs wurden am Dienstag vorige Woche eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass es Böhmermann nicht nachgewiesen werden könne, dass er Erdogan wirklich beleidigen wollte.

Am Sonntag ging allerdings ein Brief von Erdogans Anwalt in Mainz ein. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wird nach eigenen Angaben nun die Akten sichten. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war zunächst nicht klar. Es werde "zu gegebener Zeit" darüber informiert, so die leitende Oberstaatsanwältin in Mainz.

Journalisten: Erdogan ist "schlechter Verlierer"
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte die Beschwerde scharf. "Der türkische Präsident ist nicht nur ein praktizierender Feind der Pressefreiheit, sondern auch noch ein schlechter Verlierer", sagte der Bundesvorsitzende Frank Überall.

Unabhängig von dem Verfahren in Rheinland-Pfalz - dem Sitz des ZDF - gibt es noch eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann vor der Zivilkammer Anfang November in Hamburg.

Gewaltiges Echo auf geschmackloses Gedicht
Böhmermanns Gedicht hatte eine lange Diskussion darüber ausgelöst, was Satire in Deutschland darf und was nicht. Außerdem schaltete sich die Politik ein: Die Türkei verlangte rechtliche Schritte gegen den 35-jährigen Satiriker - kurz darauf machte die deutsche Bundesregierung den Weg frei für ein Strafverfahren nach Paragraf 103. Böhmermann legte eine Fernsehpause ein und stand einige Zeit lang unter Polizeischutz.

Wegen einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg darf Böhmermann das "Schmähgedicht" derzeit zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen. Beim ZDF aber sitzt der Moderator derzeit fest im Sattel: Gerade erst wurde sein Vertrag bis Ende 2017 verlängert.

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