Die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl 2016 wird wiederholt. Zu dieser Erkenntnis kam am Freitag der Verfassungsgerichtshof. Alle Informationen über die Entscheidung lesen Sie hier. krone.at berichtete für Sie live über die Entscheidung, hier können Sie den Ticker zur Urteilsverkündung nachlesen.
13.27 Uhr: Von den bei der Briefwahl festgestellten Unregelmäßigkeiten waren laut VfGH-Präsident Gerhart Holzinger 77.926 Stimmen betroffen. Eine Wiederholung nur in den betroffenen Bezirken wäre seinen Angaben zufolge aber technisch nicht möglich gewesen. Festgehalten wurde von Holzinger, dass das Verfahren keinen Hinweis auf konkrete Manipulation gebracht habe.
13.07 Uhr: Auf das Ergebnis der wiederholten Stichwahl wird man jedenfalls lange warten müssen. Innenminister Wolfgang Sobotka gab in Reaktion auf das VfGH-Urteil bekannt, erst nach Vorliegen sämtlicher Stimmen Resultate bekannt zu geben. Wie der Innenminister ausführte, werde es daher bei diesem Urnengang am Sonntag noch kein vorläufiges Endergebnis geben. Zudem seien klassische Hochrechnungen mit vorab zur Verfügung gestellten Teilresultaten diesmal nicht möglich.
11.22 Uhr: Die FPÖ kündigt für 15 Uhr eine Stellungnahme zur VfGH-Entscheidung an. Es werden Bundesparteiobmann Heinz Christian Strache, der ehemalige Justizminister Dieter Böhmdorfer, Gerneralsekretär Herbert Kickl sowie Rechtsanwalt Rüdiger Schender anwesend sein.
11.17 Uhr: Die Richter des VfGH werden bis zuletzt beraten, wie Sprecher Neuwirth im Ö1-"Morgenjournal" sagte. Aus diesem Grund wird es vorerst auch noch keine schriftliche Ausfertigung des Urteils geben - das könnte "mehrere Tage" dauern.
10.58 Uhr: Kurz nach Kern wird auch Vizekanzler Reinhold Mitterlehner eine Stellungnahme abgeben. Anvisiert ist vorerst 12.50 Uhr.
10.29 Uhr: Bundeskanzler Christian Kern hat für kurz nach Mittag eine Stellungnahme zum Spruch des Verfassungsgerichts angekündigt.
10.11 Uhr: Der wahrscheinlichste Termin für eine Neuwahl ist übrigens der September. Ein Wahlkampf über den Sommer wäre somit die klare Konsequenz.
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