Keine Anklage
Gericht: Patrouillen der “Scharia-Polizei” legal
Im vergangenen Jahr hat ein Auftritt der "Scharia-Polizei" in der deutschen Stadt Wuppertal für Empörung gesorgt. Neun Salafisten patrouillierten dabei durch die Straßen und forderten Passanten auf, keinen Alkohol zu trinken und keine Glücksspiele zu betreiben. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage. Da das Landgericht diese nun aber fallen ließ, wird kein Strafprozess eröffnet.
"Ein Verstoß gegen das Uniformverbot liegt nicht vor. Von den grellorangen Warnwesten mit der Aufschrift 'Shariah-Police' ist keine einschüchternde, militante Wirkung ausgegangen", teilte das Landgericht Wuppertal am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft kündigte Beschwerde gegen den Entscheid an. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung werde man gegen weitere Auftritte der "Scharia-Polizei" strafrechtlich vorgehen, hieß es.
Gegen Prediger wurde Teil der Anklage zugelassen
Lediglich gegen den islamistischen Prediger Sven Lau wurde ein Teil der Anklage zugelassen, weil er die Demonstration nicht angemeldet habe. Das Verfahren wurde an das Amtsgericht abgegeben. Lau gilt als einer der führenden Köpfe der islamistischen Szene in Deutschland. Laut Verfassungsschutz ist er ein "ideologisches Bindeglied" salafistischer Netzwerke.
Anspruch auf "Scharia-kontrollierte Zone" erhoben
Insgesamt wurde nach dem Auftritt der "Scharia-Polizei" in Wuppertal Anklage gegen neun Männer im Alter zwischen 24 und 34 Jahren erhoben. Die Islamisten hatten im August 2014 zusätzlich mit gelben Verbotshinweisen den Anspruch auf eine "Scharia-kontrollierte Zone" erhoben. Darauf waren Verhaltensregeln festgehalten, wie sie in streng islamischen Staaten gelten: kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen.
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