Studentenbude

Endlich eine eigene Wohnung!

Wohnkrone News
25.08.2015 14:09
Der September ist zum Greifen nah und damit für viele junge Menschen der Startschuss für ein neues Schuljahr oder gar überhaupt nach erfolgreichem Schulabschluss der Beginn einer neuen Lebensphase - sei es das Studium oder der erste Job. Und damit verbunden heißt es oftmals, Abschied vom "Hotel Mama" zu nehmen. Und sich auf die Suche nach der ersten, eigenen Wohnung zu machen.

Gedanklich hat man auch schon alles längst gut durchgeplant: Gemütlich sollen sie sein, die ersten eigenen vier Wände, und nicht zuletzt natürlich auch "partytauglich". Aber bevor es ans Feiern geht, sollten einige wichtige Punkte vorab genau durchgeplant werden, um ein böses Erwachen zu verhindern.

Drum prüfe, …
... wer sich "wohnmäßig" findet - und vor allem bindet. Die "WGs" zählen gerade bei Studenten zu den beliebtesten und am besten leistbaren Wohnformen. Darauf reagiert auch der Immobilienmarkt, und bei vielen Angeboten finden sich gerade jetzt zahlreiche Hinweise auf "WG geeignet".

Der Gedanke, mit Freunden zusammenzuziehen liegt nahe, birgt jedoch auch so manches Risikopotential. Denn im gemeinsamen Wohnalltag können sich so manche bislang nicht bedachte Schwierigkeiten und in weiterer Folge sogar Streitereien ergeben. Daher gilt als oberstes Motto: Keine "Freundschaftskompromisse" oder "Wird sich dann schon irgendwie regeln"-Lösungen, sondern Punkt für Punkt alles genau durchbesprechen und am besten auch schriftlich festhalten.

Wichtig sind in erster Linie folgende Punkte:

  • Miete und Betriebskosten: In WGs gibt es gemeinsam und einzeln genützte Räume (z.B. Küche, Wohnzimmer, privates Zimmer). Selten sind auch alle Räume tatsächlich gleich groß. Wie werden Miete und vor allem auch Betriebskosten hier aufgeteilt?
  • Mietvertrag: Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Alle unterschreiben den Mietvertrag - in der Praxis selten und aufwendig. Das heißt, wenn die Wohnung von einer Person gemietet und dann an Mitbewohner "untervermietet" wird, muss die Erlaubnis dazu, im Mietvertrag ausdrücklich enthalten sein. Auf mündliche Freundschaftsabreden mit den übrigen Mitbewohnern am besten verzichten und die wichtigsten Punkte (z.B. Kaution, Mietdauer, Zahlungsbedingungen, Kündigungsfristen und -gründe, etc.) schriftlich regeln.
  • Nachmieterfrage: Gerade in jungen Jahren ändern sich Lebensumstände sehr rasch. Man verliebt sich etwa und will dann doch lieber mit dem Freund bzw. der Freundin zusammenziehen. Oder aber, man entscheidet sich beruflich um und will deshalb die WG beenden. Sinnvoll ist es daher, auch diese Fragen gleich bei der Erstvereinbarung zu regeln. Etwa: Innerhalb welchen Zeitraumes kann jeder kündigen? Kann man einen beliebigen Nachmieter bringen - oder müssen die anderen WGler diesem zustimmen? Achtung: Wurde der Mietvertrag auf eine Person abgeschlossen, sollte diese Frage auch bei einem etwaigen vorzeitigen Ausstiegs des "Mieters" im Mietvertrag mit dem Vermieter geregelt werden (z.B. in Form von einem "Einstiegsrecht" eines Mitbewohners).
  • "WG-Hausordnung": Bewährt hat es sich in der Praxis auch, eine gemeinsame Grob-Hausordnung für die WG festzulegen. Diese betrifft etwa Fragen der Nutzung von Gemeinschaftsräumen, des Saubermachens und Ordnunghaltens oder des geselligen Lebens innerhalb der Wohnung. Dabei sollten auch die allgemeinen Ruhebestimmungen der Hausordnung aufgrund des Mietvertrages (z.B. Nachtruhe, etc.) unbedingt mitberücksichtigt werden.

Die Einrichtung - Schnorren hilft häufig
Was braucht man denn schon groß? Für den Anfang reicht doch wirklich das Notwendigste... Eine sorglose Überlegung, die leicht schon einmal zum finanziellen Bumerang werden kann. Denn viele Dinge und Gegenstände, die in der elterlichen Wohnung selbstverständlich waren, müssen in den meisten Fällen neu angeschafft werden. Das beginnt bei der Kaffeemaschine, geht über Kästen und Stauräume und endet beim Halter für den Zahnputzbecher.

Hilfreich ist hier eine Checkliste, in der alle Gegenstände, die später für das Alltagsleben gebraucht werden, niedergeschrieben werden. Bewährt hat sich die Methode, nach Bereichen vorzugehen, also Küche, Bad, Wohnen und Schlafen.

Festgehalten werden sollte wirklich alles, was man braucht, selbst, wenn das eine oder andere aus der elterlichen Wohnung mitgenommen werden kann.

In einem zweiten Schritt vermerkt man dann bei jedem Gegenstand, ob dieser bereits vorhanden ist oder neu angeschafft werden muss. Dann folgt die erste (ehrliche!) Zwischenrechnung und notfalls eben die ersten Abstriche (was ist von Beginn an unbedingt notwendig, was kann auch später noch angeschafft werden).

In den meisten Fällen wird das zur Verfügung stehende Budget für die erste Einrichtung und Ausstattung der Wohnung nicht ausreichen. Hier kann eines helfen: Freundliches Schnorren bei Familie, Bekannten und Freunden.

Gebraucht, aber gut
Heute findet sich in vielen Haushalten meist eine ganz Menge noch durchaus guter, aber nicht mehr genützter Haushaltsgegenstände, Küchengeräte und -Geschirr und vielleicht sogar Möbel. Z.B.: Die zwar noch fast neuwertige Kaffeemaschine, die durch den stylischen Kaffeeautomaten abgelöst wurde, der praktische Mixer, der seit der vollautomatischen Alles-Könner-Küchenmaschine ausgedient hat, das Kaffeeservice aus dem Sonderangebot, das eigentlich nur Platz im Küchenschrank wegnimmt, Kochtöpfe und altes Besteck und, und, und. Nicht selten sind die "Spender" sogar dankbar, dass sie mit dieser Entrümpelungsaktion auch noch helfen können. Fragen kostet nichts - und so kann die freundliche Schnorr-Tour auch auf Möbel ausgedehnt werden...

Längst schon hat das Internet und seine vielfältigen Angebote Flohmarkt, Trödlerladen und Co abgelöst. Mit einigem Zeitaufwand kann man zum Teil sogar Designermöbel zweiter Wahl zu kleinsten Preisen kaufen oder nicht mehr benötigte Sofas, Tische und Sessel zum Abholpreis ergattern.

Vorsicht: Bei Möbel-Internetkäufen können die Versandkosten unter Umständen teurer kommen als eine Neuanschaffung. Daher immer diese Kosten genau prüfen und hinterfragen!

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