Dem Gericht sei "schlüssig und nachvollziehbar" nachgewiesen worden, dass die Ausschreibungskriterien u.a. in Sachen Barrierefreiheit und Rollstuhlplätze eingehalten worden seien. Das hatte Siemens im Dezember bezweifelt und deshalb Einspruch eingelegt.
Eine sogenannte ordentliche Revision gegen den nun gefassten Beschluss ist nicht zulässig. Das heißt, dass die nächste Instanz - also das Höchstgericht - nur unter deutlich erschwerten Umständen befasst werden könnte.
"Wir bedauern diese Entscheidung"
Siemens zeigte sich nach der mündlichen Verkündung des Erkenntnisses erwartungsgemäß wenig erfreut. "Wir bedauern diese Entscheidung, akzeptieren sie aber", so ein Unternehmenssprecher. Ob man das Rechtsmittel einer außerordentlichen Revision ausreizen wird, werde man noch prüfen. "Wir warten jetzt einmal auf die schriftliche Ausführung des Erkenntnisses und schauen uns die Begründung noch einmal genau an", sagte der Sprecher. Grundsätzlich wolle man aus der Sache aber "unsere Lehren ziehen und in die Zukunft blicken".
Der Einspruch wurde innerhalb der dafür in der Ausschreibung genannten Frist im Dezember beim Wiener Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Die Wiener Linien haben sich zuletzt dafür entschieden, bei Bombardier bis zu 156 Niederflur- Bims des Typs "Flexity" zu bestellen. Ab 2018 soll ausgeliefert werden. Siemens hatte sich mit dem Konkurrenzmodell "ULF" beworben.
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