Textbasierte Erkennung

Registrierungspflicht besiegelt Phishing-SMS-Aus

Digital
16.10.2026 13:39
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Von krone.at

Seit 1. Oktober dürfen in Österreich SMS mit alphanumerischen Absenderkennungen nur noch zugestellt werden, wenn diese zuvor registriert wurden. Das teilte die Regulierungsbehörde RTR am Freitag mit. Die neue gesetzliche Regelung soll verhindern, dass Betrüger gefälschte Absendernamen nutzen, um Empfängerinnen und Empfänger mit Phishing-Nachrichten zu täuschen.

„Wir haben heuer bereits mehr als 9000 Beschwerden zu Betrugs-SMS registriert. Das zeigt: So gut wie niemand ist vor dieser Betrugsmasche gefeit, die finanziellen Schäden der getäuschten Endnutzerinnen und -nutzer sind sehr oft beträchtlich“, sagte Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. Anstatt einer Telefonnummer wird nun bei einer alphanumerischen Absenderkennung eine Buchstabenfolge verwendet, beispielsweise der Name einer Bank oder „FinanzOnline“.

Verzeichnis öffentlich einsehbar
Die RTR hat dafür ein Verzeichnis für alphanumerische SMS-Absenderkennungen eingeführt, das sind textbasierte Kennungen, oftmals auch kombiniert mit Zahlen. Das Verzeichnis ist öffentlich einsehbar und enthält alle in Österreich zulässigen Kennungen. SMS mit einer Absenderkennung, die nicht Teil des Verzeichnisses sind, werden nicht zugestellt.

„Somit können wir vertrauen, dass ein SMS, das wir beispielsweise von unserer Hausbank bekommen, auch tatsächlich von unserer Hausbank stammt“, erklärte Steinmaurer. Mit Stand heute sind bereits über 8500 gültige Kennungen im Verzeichnis eingetragen. Laufend können weitere Kennungen registriert werden.

Entscheidend für die Zulässigkeit einer Kennung ist der eindeutige Bezug zum absendenden Inhaber der Kennung. Es darf also nur jener Absender die auf ihn lautende Absenderkennung verwenden, der dazu auch befugt ist (z. B.: nur die „Hausbank“ darf auch die alphanumerische Kennung „Hausbank“ verwenden).

„Wir haben im September mit Hochdruck mehr als 14.000 Einträge im Verzeichnis manuell auf Plausibilität geprüft und mussten mangels Datenqualität einen Teil wieder an einige mobile SMS-Diensteanbieter retournieren und berichtigen lassen. Hier wäre im Sinne der Effizienz für alle im Registrierungsprozess Involvierten – für Anbieter, Inhaber der Kennungen und RTR – mehr Sorgfalt bei der Bereitstellung der Daten seitens so mancher mobiler SMS-Diensteanbieter gewünscht“, merkte Steinmaurer an.

Mobilfunkanbieter auch in der Verantwortung
Die österreichischen Mobilfunkanbieter würden im Authentifizierungsprozess eine zentrale Rolle einnehmen, so die Regulierungsbehörde. Einerseits befüllen sie das RTR-Verzeichnis im Auftrag von Unternehmen, welche alphanumerische Nachrichten versenden möchten, mit den jeweiligen Unternehmenskennungen. Andererseits kontrollieren sie die Echtheit der alphanumerischen Absenderkennung vor Zustellung der SMS mithilfe des RTR-Verzeichnisses und haften für Verstöße gegen die Vorschriften, betonte die Regulierungsbehörde.

„Der direkte Versand von alphanumerischen SMS aus dem Ausland an österreichische Kunden ist zukünftig untersagt und somit ist eine weitere Gefahrenquelle für Phishing-SMS beseitigt“, so Steinmaurer.

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