Zweijährige verbrüht

Warmwasser-Boiler der Dusche laut Gutachten defekt

Österreich
05.01.2015 16:37
Nach dem Tod der zweijährigen Leonie, die im November mit schweren Verbrennungen ins Wiener SMZ-Ost eingeliefert worden und wenige Tage später im Spital gestorben war - der 26 Jahre alte Vater soll das Mädchen zuvor mit heißem Wasser in der Dusche verbrüht haben -, lässt nun ein Gutachten den Fall in neuem Licht erscheinen. So ortete ein Sachverständiger Mängel beim Warmwasser-Boiler der besagten Dusche.

Schon kurz nach dem dramatischen Tod der kleinen Leonie hatte der Verteidiger des 26-Jährigen, Roland Friis, mit der Aussage aufhorchen lassen, dass es am Tag des dramatischen Vorfalls keine "Strafdusche" für die Zweijährige gegeben hätte. Es stimme, dass er Leonie zwei- , dreimal mit kaltem Wasser angespritzt habe, als diese einen Tobsuchtsanfall gehabt hatte und er sich nicht anders zu helfen wusste, hatte der Beschuldigte gegenüber seinem Verteidiger angegeben.

An dem fraglichen Abend wäre es aber eine ganz normale Dusche vor dem Schlafengehen gewesen, wobei der 26-Jährige versehentlich das brennend heiße Wasser aufgedreht habe. Die Geschichte mit der Strafe habe man seinem Mandanten im Zuge der polizeilichen Befragung regelrecht "herausgelockt", erklärte Friis damals.

Defekt am Regler des Warmwasser-Boilers
Ein Gutachten dürfte nun die Version eines tragischen Unfalls bzw. eines Versehens seitens des 26-jährigen Vaters wohl untermauern. So ortete ein beeideter Sachverständiger Mängel am Warmwasser-Boiler der Dusche, berichtete der ORF. Der Boiler fahre stets auf eine Wassertemperatur von 72 Grad. Ein Verstellen der Wärme des Wassers sei dabei nicht möglich, heißt es.

"Meiner Ansicht nach ist daraus ableitbar, dass es bei der Temperaturregelung einen Defekt gab und dass dieser Defekt auch mitverantwortlich war, dass hier eine Menge an Heißwasser herausgeschossen ist, mit der man so nicht rechnen konnte", meinte Friis gegenüber dem ORF.

Medizinisches Gutachten noch ausständig
Ob der 26-Jährige über den defekten Regler zum Zeitpunkt des Vorfalls informiert war, ist nicht klar. Mehrmals sei allerdings ein Installateur gerufen worden, der den Defekt aber offenbar nicht behoben hat, erklärte Friis.

Die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Stellungnahme zum Gutachten ab. Man verwies dort auf das laufende Verfahren. Noch ausständig ist zudem ein medizinisches Gutachten, das klären soll, ob die schweren Verbrennungen zum Tod der kleinen Leonie geführt haben. "Es wurde mir für die erste Jänner-Woche zugesagt", sagte der Verteidiger.

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