Golf:
Seit 1. Jänner 1995 haben nicht nur Unternehmen, sondern auch verschuldete Privatpersonen eine realistische Chance, dass ihnen bei Zahlungsunfähigkeit ein Teil ihrer Schulden erlassen wird. Wer bei Gericht Konkurs anmeldet, kann versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen.
PS.: Für alle oben angeführten diese Varianten gilt: Der Schuldner muss jedenfalls einen Teil seiner Schulden bezahlen. Die restlichen Schulden werden ihm erlassen.
Quellen: Arbeiterkammer und Schuldnerberatung
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