Eine Arbeitsentlastung gibt es für all jene Gemeinden in Tirol, die über einen Bahnhof verfügen. Sie sind ab dem 1. Jänner 2027 nämlich von der vertraglichen Pflicht befreit, sich um die Instandhaltung zu kümmern.
Die Wartung der Personenaufzüge, der WC-Anlagen, des Winterdienstes und des Grünschnitts im Zugangsbereich zu den Bahnhöfen wandert komplett in die Verantwortung der ÖBB-Infrastruktur AG. Möglich gemacht wird das durch ein neues Übereinkommen, auf das sich der Bund und das Land Tirol nach zähen Verhandlungen geeinigt haben.
Großteil der Kosten stemmt der Bund
Den Großteil der finanziellen Aufwendungen übernimmt der Bund, das Land zahlt einen einmaligen Pauschalbetrag von 1,36 Millionen Euro.
Die Neuregelung wird von den Verantwortlichen als „finanzielle Entlastung der Gemeinden“ beworben. Für den einzelnen Steuerzahler ändert sich dadurch selbstverständlich nichts.
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