EKIS-Einblick & Co.

Finanz will auf heikle Polizeidaten zugreifen

Österreich
28.10.2014 11:34
Die Finanz wünscht sich Zugriff auf heikle Daten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat Finanzminister Hans Jörg Schelling weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit in Begutachtung geschickt. Die Frist für Stellungnahmen ist bereits abgelaufen und brachte unter anderem Verfassungsbedenken des Kanzleramts, von Datenschützern und Rechtsanwälten zutage.

Die geplante Änderung des Finanzstrafgesetzes ist im "2. Abgabenänderungsgesetz 2014" verpackt, dessen Begutachtung am Montag zu Ende ging. Demnach wollen die Finanzbehörden künftig von Telekom-Firmen IP-Adressen, Namen und Anschrift ihrer Kunden erfragen, Auskünfte von Post- und Paketdiensten einholen sowie automatisch in das Polizei-Informationssystem EKIS Einblick nehmen dürfen. Außerdem soll die Finanz ermächtigt werden, Fingerabdrücke zu nehmen.

Schon einmal vor VfGH gescheitert
Der Verfassungsdienst im Kanzleramt kritisiert den Wunsch als überschießend und warnt vor Problemen mit dem Verfassungsgerichtshof. Dieser hatte 2013 eine ähnliche Bestimmung aufgehoben. Gekippt wurde damals die in der Strafprozessordnung verankerte Möglichkeit, personenbezogene Daten, die im Strafverfahren zulässig ermittelt wurden, in jedem anderen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren zu verwenden. Die Finanz will sich diesen Datenzugriff mit der nun vorliegenden Novelle neuerlich sichern.

Beim EKIS-Zugriff fordert der Verfassungsdienst eine Einschränkung auf die Verfolgung gerichtlich strafbarer Delikte. Bei einem bloßen Verwaltungsstrafverfahren wäre der Zugriff auf das Polizeisystem unzulässig. Auch bei einem begrenzten Zugriff müsste sichergestellt werden, dass die Finanz das Polizeisystem "nur bei Bedarf im Einzelfall und im für die konkrete Aufgabe erforderlichen Ausmaß" nutzt.

Datenschützer: Unverhältnismäßig, verfassungswidrig
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert, dass die Finanz mit dem Gesetzesentwurf die vom Verfassungsgerichtshof erzeugte "Lücke" wieder schließen möchte. "Dabei wird jedoch - nicht einmal im Ansatz und weder in der Norm noch in den Erläuterungen - auf jene Auflagen Bezug genommen, die der VfGH in seiner Begründung zur Gesetzesaufhebung formuliert", so die Datenschützer.

Auch die Datenschutzbehörde kritisiert den geplanten uneingeschränkten Zugriff der Finanz auf die Polizeidaten als unverhältnismäßigen und daher verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz. Abgelehnt werden die Wünsche der Finanz auch von der Rechtsanwaltskammer, die eine "exzessive Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden" sieht.

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