War auf Urlaub

Falsch geparkt: 1.500 Euro Strafe für Wiener

Österreich
25.10.2014 15:20
Eine böse und überaus kostspielige Überraschung hat einen Wiener nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub im Postkasten erwartet. Der Mann hatte seinen Wagen vor Urlaubsantritt auf einer Geschäftsstraße im Bezirk Josefstadt geparkt, dabei jedoch nicht bedacht, dass sein Parkpickerl in der dortigen Kurzparkzone keine Gültigkeit hat. Die Strafe dafür folgte auf dem Fuß: 1.500 Euro soll der Betroffene nun zahlen. Der Fall liegt beim Bundesfinanzgericht.

Zwei Wochen Urlaub und Entspannung waren schlagartig wie weggefegt, als dem Wiener Günther N. nach seiner Rückkehr die Rechnung für seine Vergesslichkeit präsentiert wurde. Wie der ORF berichtete, hatte der Mann vor seinem Urlaubsantritt im März an einem Samstagabend seinen Wagen in einer Einkaufsstraße in der Josefstadt abgestellt. Für diesen Bezirk besitzt der Wiener zwar ein Parkticket, dieses gilt jedoch nicht in der Kurzparkzone, in der er sein Auto parkte.

Nach seiner Rückkehr nach Wien dann der Schock: 21 Strafverfügungen flatterten Günther N. ins Haus, 1.500 Euro soll er für sein Vergehen zahlen. Der Wiener erhob gegen die Strafe Einspruch, derzeit befasst sich das Bundesfinanzgericht mit der Causa. Abschleppen wäre ihm jedenfalls billiger gekommen, merkte Günther N. an.

Ehrlichkeit führte zu noch höheren Kosten
Detail am Rande: Ursprünglich sollte der Wiener für "nur" zwölf Vergehen zur Kasse gebeten werden. Als sich Günther N. jedoch an die Behörde wandte und seinem Ärger über die "Unverhältnismäßigkeit", wie er sagt, Luft machte – so sei er nicht in der Lage gewesen, den rechtskonformen Zustand wiederherzustellen, da er sich im Ausland befand und über sein Falschparken nicht informiert war –, hakten die Behörden genauer nach und fragten ihn nach der tatsächlichen Parkdauer. Seine ehrlichen Angaben hatten schließlich zur Folge, dass kurz darauf noch neun weitere Strafzettel im Postkasten landeten.

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