Warnung zu Silvester

„Ein Funkenflug kann katastrophale Folgen haben“

Steiermark
30.12.2025 13:00

Zu Silvester warnt die steirische Landesregierung gemeinsam mit der Feuerwehr vor einer erhöhten Brandgefahr. Gerade in schneefreien Gebieten ist Vorsicht geboten, Sicherheitsabstände sollten unbedingt eingehalten werden. 

Die Steirer rüsten sich dieser Tage mit Feuerwerkskörpern aus, zu Silvester werden sie dann in den Nachthimmel geschossen. Dabei gelten eigentlich strenge Regeln – und Verbote in den meisten Ortsgebieten (siehe unten).

Die Landesregierung weist aber auch auf die erhöhte Brandgefahr an: Bei besonders gefährdeten Objekten wie landwirtschaftlichen Betrieben, Gebäuden mit Schindeldächern aus Holz, Balkonen und Terrassen sowie Wäldern und Hecken reicht oft ein einzelner Funke von einem Knallkörper, um einen Brand auszulösen. Gerade in schneefreien Gebieten – das betrifft den Großteil der Steiermark – sei entsprechende Vorsicht geboten. 

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Wir erinnern daran, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten – sie dienen dem Schutz aller und helfen, gefährliche Situationen zu vermeiden. 

Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried

Feuerwehrleute zu Silvester gefordert
„Ich bitte alle, auch beim Feiern zum Jahreswechsel vernünftig und umsichtig zu sein. Unsere Sicherheit hängt davon ab – und vom Engagement unserer Feuerwehrleute“, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ). Und ÖVP-Landesrätin Simone Schmiedtbauer ergänzt: „Ein Funkenflug kann katastrophale Folgen für Mensch, Tier und Natur haben. Gemeinsam schützen wir, was uns allen am Herzen liegt.“ 

Die Regierer bedanken sich vor allem bei den Einsatzkräften. „Rund um den Jahreswechsel sind die steirischen Feuerwehren traditionell verstärkt im Einsatz“, sagt Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried. „Wir wollen niemandem etwas verbieten, appellieren aber an einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern.“ 

Was bei uns gilt
Strenge Regeln für Feuerwerkskörper

Feuerwerkskörper werden in vier Kategorien (F1 bis F4) eingeteilt. Nur die erste Kategorie, F1, ist völlig unbedenklich und darf von jeder Person ab einem Alter von zwölf Jahren verwendet werden. Dazu zählen Wunder- und Leuchtkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerke.

Bereits mit der Kategorie F2 (darunter fallen wenig gefährliche Produkte wie Vulkane und Leuchtbatterien) beginnen Einschränkungen. Diese dürfen zwar grundsätzlich von allen über 16 Jahren benutzt werden – allerdings nicht im Ortsgebiet. Die Bürgermeister können zwar Ausnahmen erteilen, davon nehmen die meisten aber erfahrungsgemäß Abstand

Für die deutlich gefährlicheren Kategorien F3 und F4 braucht es eine behördliche Bewilligung und einen Pyrotechnikausweis, sie sind also Profis vorbehalten. Ein Komplettverbot für pyrotechnische Gegenstände herrscht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Kirchen und Tierheimen.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
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