Staatsanwältin gerügt

Finanzcausa: Republik zu Schadenersatz verurteilt

Steiermark
20.12.2025 13:53

Im FPÖ-Finanzskandal schloss sich der von der Partei abgespaltete Korruptionsfreie Gemeinderatsclub (KFG) als Privatbeteiligter an. Die ermittelnde Staatsanwältin hob diesen Status allerdings auf – zu Unrecht, wie ein Gericht entschieden hat. Nun muss der Staat Teilschadenersatz erstatten.

Im Zusammenhang mit der Grazer FPÖ-Finanzcausa ist die Republik am Zivillandesgericht Graz erstinstanzlich zu einer Schadenersatzzahlung von 3.600 Euro verurteilt worden. Der Korruptionsfreie Gemeinderatsklub (KFG), der im Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vorübergehend als Privatbeteiligter ausgeschlossen worden war, wollte 12.000 Euro. Die ermittelnde Staatsanwältin erkannte den Opferstatus und somit auch die Akteneinsicht aber ab. Zu Unrecht, wie sich nun herausgestellt hat – wie auch Gerichtssprecher Thomas Hayn bestätigt.

„Fehlverhalten der Staatsanwältin“
Hayn: „Es ist ein Fehlverhalten der Staatsanwältin festgestellt worden. Aufgrund dessen wurde ein Teilschadenersatz zugesprochen.“ Seitens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wollte man sich zu dem Urteil nicht äußern, man kenne das nicht rechtskräftige Urteil nicht. Ein Regress bei der betreffenden Staatsanwältin durch die Republik wäre laut Hayn nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich. „Das müsste separat geprüft werden.“

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Steirerkrone
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