„Kopftuchverbot Zwang“

Glaubensgemeinschaft der Muslime schaltet VfGH ein

Innenpolitik
11.12.2025 15:24
Porträt von krone.at
Von krone.at

Am Donnerstag hat der Nationalrat das Kopftuchverbot an Schulen für unter 14-jährige Mädchen beschlossen. Nur die Grünen stimmten dagegen und argumentierten damit, dass das Gesetz verfassungswidrig sei. So sieht das auch die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) in Österreich. Diese kündigte an, den Verfassungsgerichtshof (VfGH) einzuschalten.

Man habe „verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken“, hieß es. „Kein Kind darf zum Kopftuch gedrängt werden, das ist für uns unverrückbar. Aber ebenso darf kein Kind durch staatliche Verbote daran gehindert werden, seine religiöse Identität freiwillig zu leben“, sagte Ümit Vural, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) in Österreich. „Kinder brauchen Schutz, Bildung und Aufklärung, keine Symbolpolitik. Zwang lehnen wir ab. Freiheit verteidigen wir. Beides gleichzeitig, für jedes Kind“, sagte er weiter.

Damit liegt die IGGÖ auf einer Linie mit den Grünen. Die Regierung wisse selbst, dass das Gesetz vom VfGH wieder aufgehoben werde, sagte die Abgeordnete Sigrid Maurer am Donnerstag im Nationalrat. Die Partei zeigte aber Verständnis dafür, dass Schülerinnen nicht vorgeschrieben werden sollte, ein Kopftuch zu tragen oder den Blick zu senken.

Zitat Icon

Kein Kind darf durch staatliche Verbote daran gehindert werden, seine religiöse Identität freiwillig zu leben.

Ümit Vural, Präsident IGGÖ

SPÖ sprach lieber gar nicht darüber
Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) sagte wiederum, dass das Gesetz wegen der Begleitmaßnahmen wie Burschenarbeit halten werde. Die SPÖ sprach im Nationalrat zunächst überhaupt nur über die anderen Maßnahmen wie die Suspendierungsbegleitung von bis zu 20 Wochenstunden, wenn Schülerinnen und Schüler vom Unterricht ausgeschlossen oder suspendiert werden. Das Kopftuchverbot alleine werde aufgetretene Probleme nicht beheben, meinte dann Zweitredner Christian Oxonitsch. Die Partei stimmte aber dafür.

Die Freiheitlichen hätten gerne auch ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen gehabt. Das Verbot umfasst Kopfbedeckungen, „die das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“. Sanktionen sind ab dem Schuljahr 2026/27 möglich, in letzter Konsequenz können Geldstrafen von 150 bis 800 Euro verhängt werden. Nicht umfasst sind Schulveranstaltungen außerhalb des Gebäudes.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt