"Die Staatsanwaltschaft München II wird im Strafverfahren gegen Ulrich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung keine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 13.3.2014 einlegen", hieß es in einer Mitteilung vom Montag.
Das Gericht hatte den inzwischen zurückgetretenen Bayern-Klubchef am vergangenen Donnerstag wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den 62-Jährigen gefordert.
Haftantritt in rund sechs Wochen
Hoeneß hatte bereits am vergangenen Freitag erklärt, dass er die Haftstrafe akzeptiere und gegen das Urteil keine Berufung einlegen werde. Da nun auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, wird Hoeneß vermutlich in sechs Wochen zum Haftantritt geladen. Zuvor muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegen. Hoeneß wird seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen.
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