Bei Brand erstickt

Zwei Buben tot: „Ich fühle mich nicht schuldig!“

Niederösterreich
26.11.2025 16:54

Bei einem Brand in einer Wohnung in Gmünd (NÖ) kamen im April 2025 zwei kleine Kinder ums Leben. Die Mutter der beiden Buben stand nun wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. 

Am 26. April raubte ein tragisches Feuer zwei kleinen Kindern das Leben. Bei einem Wohnungsbrand in Gmünd im Waldviertel sind ein Fünfjähriger und sein kleiner Bruder – ein Jahr alt – infolge einer Rauchgasvergiftung gestorben. Beide Buben sind qualvoll erstickt, für sie kam jede Hilfe zu spät. Die Mutter überlebte schwer verletzt, musste per Notarzthubschrauber ins Spital geflogen werden.

Doch wie kam es zu der Tragödie? Im Zuge der Ermittlungen zur Brandursache wurde schnell klar: Das Feuer war auf eine offene Flamme zurückzuführen. Der Fünfjährige soll damit im Kinderzimmer gezündelt haben. Währenddessen schlief seine Mutter im Schlafzimmer, die Kinder waren somit unbeaufsichtigt.

Beim Brand in Gmünd kamen ihre beiden Kinder ums Leben.
Beim Brand in Gmünd kamen ihre beiden Kinder ums Leben.(Bild: Attila Molnar)
(Bild: Attila Molnar)

Nun musste sich die 25-Jährige am Gericht in Krems wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Denn laut Anklage habe die Frau am Vortag Drogen konsumiert und soll deshalb „aufgrund einer Minderung der psychophysischen Leistungsfähigkeit tagsüber geschlafen“ haben. Der Bub hatte das „Pfeifenfeuerzeug“ in einem Schrank im Badezimmer gefunden.

Vor Gericht auf den Tod ihrer Kinder angesprochen, erklärt die Angeklagte: „Ich fühle mich nicht schuldig.“ Die Frau ortet im Drogenkonsum und dem Schläfchen keine Verletzung der Sorgfalts- und Aufmerksamkeitspflicht.

Überall Rauch: „Habe die Kinder nicht gefunden“
Sie sei mit den Kindern am 26. April gegen 10 Uhr aufgestanden. Nach dem Frühstück hätten sich alle drei wieder ins Bett gekuschelt. Gegen 11.30 Uhr sei die 25-Jährige aufgewacht: „Überall war Rauch. Ich habe geschrien und meine Kinder gesucht. Ich habe sie nicht gefunden.“ Die beiden Buben wurden später zusammengekauert tot in einer Ecke entdeckt. Sechs Stunden später wurde im Blut der Mutter Suchtgift nachgewiesen.

Nach einer Vorstrafe wegen Falschaussage kamen nun neun Monate bedingte Haft hinzu – nicht rechtskräftig. „Die höchste Strafe haben Sie schon bekommen“, so Herr Rat nach der Urteilsverkündung.

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