Die Regierung will gegen Gewalt an Frauen vorgehen – dazu wurde ein nationaler Aktionsplan beschlossen. Die geplante Reform des Sexualstrafrechts soll bis ins zweite Quartal 2026 gelingen, erklärte Frauenministerin Eva Maria Holzleitner.
Die Ressortchefin betonte, dass der Aktionsplan kein Stück Papier, sondern „ein klarer Arbeitsauftrag“ sei. Es handle sich um ein gemeinsames Arbeitswerk unterschiedlichster Ministerien, das in der Legislaturperiode auch umgesetzt werde.
Jede dritte Frau Opfer von Gewalt
Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) betonte, dass jede dritte Frau in Österreich Opfer von Gewalt werde. Dies gehe von körperlichen Übergriffen über Stalking bis hin zu sexueller Belästigung. Wer Frauen und Mädchen unterdrücke, stelle sich gegen „unsere Werte“. Damit sprach Plakolm an, dass aus ihrer Sicht überdurchschnittlich viele Männer mit Migrationshintergrund zu den Tätern zählten. Zusätzlich habe die Zahl ehr-kultureller Gewalttaten zugenommen.
Hoffnungen setzt die Regierung in den Bereich Bildung. Der zuständige Minister Christoph Wiederkehr (NEOS) kündigte 15 Punkte an, die sein Ressort einbringen werde. Unter anderem sollen Kinderschutzkonzepte entwickelt werden, die Medienkompetenz gestärkt werden und es zusätzliche Unterstützung für die psycho-soziale Gesundheit geben.
Offene Fragen bei Reform des Sexualstrafrechts
Wohl den meisten Diskussion-Bedarf in der Regierung dürfte es bei der Reform des Sexualstrafrechts geben. Die SPÖ tritt hier unter der Devise „Nur ja heißt ja“ für eine Verankerung des Zustimmungsprinzips auch im österreichischen Recht ein. Die ÖVP ist hier skeptisch. Heute äußerten sich beide Seiten zurückhaltend. Sowohl Holzleitner als auch Plakolm verwiesen darauf, dass Änderungen geplant seien, man aber zunächst noch internationale Expertise einholen wolle.
Der Aktionsplan ist immerhin 24 Seiten stark und beinhaltet eine Reihe unterschiedlichster Vorhaben. Darin enthalten sind etwa das Vorhaben von Fußfesseln bzw. Armbändern für Hochrisiko-Gewalttäter mit einstweiliger Verfügung infolge eines Betretungsverbotes (2026) sowie die Erarbeitung eines Entwurfs zur Ausweitung der Betretungsverbote für Sexualstraftäter u.a. auf Schwimmbäder und Fitness-Studios (2026).
Weitere Themen umfassen die Einführung des Pflicht-Schulfachs Demokratie (im Jahr 2028), ein Kopftuchverbot für Mädchen an Schulen (bis 2026), gezielte Workshops in Schulen und Jugendzentren gegen ehr-kulturelle Gewalt, die Prüfung eines Verbots sexuell motivierter Bildaufnahmen ohne Einverständnis der Betroffenen (2026), die flächendeckende Ausrollung von Gewaltambulanzen (bis 2029) und die Schaffung rechtlicher Konsequenzen bei der missbräuchlichen Verwendung von Deepfakes (2026/2027).

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