Die EU-Entwaldungsverordnung sorgt auch nach Ankündigung von Erleichterungen für heftige Kritik. Was das Gesetz für steirische Waldbauern in der Praxis bedeuten würde.
Gut gemeint ist nicht gut gemacht: So lässt sich die EU-Entwaldungsverordnung aus Sicht der heimischen Forst- und Holzwirtschaft auf den Punkt bringen. Was steckt hinter dem vor zwei Jahren in Brüssel beschlossenen Gesetz, dessen Umsetzung stark umstritten ist?
Grundsätzlich soll dadurch weltweit die Rodung von Wald zugunsten von Agrarflächen gebremst werden. Sprich: Produkte, für deren Herstellung entwaldet wurde, sollen weder am europäischen Markt landen, noch exportiert werden. Das betrifft etwa Soja, Kaffee, Rinder oder eben den Rohstoff Holz an sich.
Erleichterungen als „Etikettenschwindel“?
Österreich ist zwar als Niedrigrisikoland eingestuft, aber dennoch betroffen. ÖVP-Agrarminister Norbert Totschnig und zahlreiche Branchenvertreter laufen seit Monaten dagegen Sturm – kürzlich verkündete die EU-Kommission nun Erleichterungen.
Für den steirischen Landwirtschaftskammer-Präsidenten Andreas Steinegger sind diese aber nur „Etikettenschwindel“. Er prangert nach wie vor überbordende Bürokratie an. Was würde konkret auf Forstwirte zukommen? Unter anderem muss sich jeder, der Holz verkauft – vom kleinen Nebenerwerbsbauern bis zum großen Forstbetrieb -, online in einem EU-Informationssystem registrieren. Zudem ist eine Sorgfaltserklärung fällig, inklusive digitaler Erfassung von Flächen und genauer Eingabe, welches bzw. wie viel Holz entnommen wird. Daraufhin bekommt man eine Nummer, mit der die Herkunft des Holzes in der gesamten Lieferkette nachvollzogen werden kann.
Unsere Waldbesitzer brauchen echte, praxistaugliche und strukturelle Erleichterungen statt nutzloser Beruhigungspillen. Ehrliche Entbürokratisierung schaut anders aus!

Andreas Steinegger, LWK-Präsident Steiermark
Bild: Jauschowetz Christian
Waldbauern stehen vor erheblichem Mehraufwand
Paul Lang, Obmann des Waldverbands Steiermark, berichtet von „mieser Stimmung“ in der Waldbauernschaft: „Wir wirtschaften seit Jahrzehnten nachhaltig, die Waldflächen nehmen bei uns ja zu, und jetzt wird man in einen Topf mit Ländern wie Brasilien geworfen. Die Verordnung würde erheblichen Aufwand bedeuten.“
Das Gesetz soll für große und mittlere Unternehmen Ende dieses Jahres, für Klein- und Kleinstunternehmen – worunter Bauern fallen – Ende 2026 in Kraft treten.
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