Im heurigen Frühjahr hat die Innsbrucker Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen drei Pflegerinnen eines Pflegeheimes im Tiroler Unterland wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet. Zuletzt gab es in diesem Fall neue Entwicklungen.
Gegen eine der Betroffenen erhärtete sich der Verdacht der fahrlässigen schweren Körperverletzung, das Verfahren wurde aber nunmehr mit einer Diversion erledigt, bestätigte die Staatsanwaltschaft der APA am Mittwoch einen ORF-Bericht. Die Frau muss eine Geldbuße über 1200 Euro zahlen.
Sie hatte einer diversionellen Erledigung zugestimmt, somit kommt es zu keiner Anklage. Den beiden anderen Pflegerinnen konnte indes kein mögliches strafbares bzw. schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden, erklärte Staatsanwaltschaftssprecherin Julia Klingenschmid.
Pflegebedürftige offenbar nicht umgelagert
Eine bettlägerige Bewohnerin des Pflege- bzw. Seniorenheimes war im vergangenen Dezember auf einer Bettpfanne gelagert worden. Im Anschluss sei die Pfanne aber nicht mehr entfernt worden, hieß es. Offenbar bemerkte das Personal die Bettpfanne erst am nächsten Tag. Die Frau hatte offene Wunden, die lange brauchten, um zu heilen.
Jene Pflegerin, die nun eine Geldstrafe entrichten muss, hatte Nachtdienst und laut Staatsanwaltschaft die bettlägerige Frau nicht umgelagert. Im Pflegeplan sei das aber so vorgesehen.
Vorfall durch Zufall aufgekommen
Die betroffene Gemeinde als Trägerorganisation erstattete Anzeige, nachdem die Pflegeabteilung des Landes im Zuge einer Untersuchung ersucht hatte, „die Einleitung entsprechender Schritte zu prüfen.“ Das Team im Pflegeheim arbeitete den Vorfall laut dem Bürgermeister übrigens direkt auf und habe auch Maßnahmen gesetzt. Er als Bürgermeister sei aber zunächst nicht informiert worden. Aufgekommen sei der Vorfall „durch Zufall.“
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